Bad Segeberg (em) Sie haben eine neue Website erstellt oder eine Social-Media-Kampagne gestartet und benötigen dafür passende Bilder. Schnell greift man auf eine Google-Suche oder eine vermeintlich freie Bilddatenbank zurück, um ein ansprechendes Foto zu finden – doch das kann ein teurer Fehler sein. Viele Unternehmer übersehen die Bildrechte und riskieren so Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen. Die unrechtmäßige Nutzung von Fotos ohne Lizenz ist nicht nur eine rechtliche Grauzone, sondern kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Doch wie wird der Schadensersatz bei einer Bildrechtsverletzung eigentlich berechnet?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen in Deutschland gelten, wie die Schadensersatzsumme bei der Verletzung von Bildrechten bestimmt wird und welche Faktoren Sie unbedingt beachten sollten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

1. Rechtlicher Rahmen: Urheberrecht und Bildrechte
Bilder unterliegen in Deutschland dem Urheberrecht, geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Wer ein Bild ohne Zustimmung des Urhebers nutzt, verletzt dessen Rechte und kann auf UnterlassungBeseitigung und Schadensersatz verklagt werden.

Das Urheberrecht schützt den Schöpfer eines Werkes, also in diesem Fall den Fotografen oder die Agentur, die das Bild erstellt hat. Auch die Rechte von abgebildeten Personen sind durch das Recht am eigenen Bild nach § 22 und § 23 Kunsturhebergesetz (KUG) geschützt.

2. Arten der Schadensersatzberechnung

Bei der Berechnung des Schadensersatzes gibt es grundsätzlich drei Methoden, die im deutschen Recht Anwendung finden:

a) Konkreter Schaden

Hier wird der konkrete wirtschaftliche Schaden ermittelt, der dem Urheber durch die unbefugte Nutzung des Bildes entstanden ist. Dabei wird bewertet, welchen finanziellen Verlust der Urheber durch die entgangene Lizenzierung erlitten hat. Dies ist oft schwer nachzuweisen, weshalb diese Methode weniger häufig verwendet wird.

b) Herausgabe des Verletzergewinns

Bei dieser Methode wird der Gewinn, den der Verletzer durch die Nutzung des Bildes erzielt hat, zugrunde gelegt. Dies wird häufig dann angewendet, wenn die unbefugte Nutzung in einem kommerziellen Kontext erfolgt ist, z.B. in Werbung oder auf Websites, die durch die Nutzung von Bildern wirtschaftlichen Nutzen erzielen.

c) Lizenzanalogie

Die in der Praxis am häufigsten angewendete Methode zur Schadensersatzberechnung ist die Lizenzanalogie. Dabei wird geschätzt, was der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er eine ordnungsgemäße Lizenz zur Nutzung des Bildes erworben hätte. Grundlage für die Berechnung sind hierbei marktübliche Lizenzgebühren. Diese Methode ist besonders nützlich, wenn kein konkreter Schaden oder Gewinn nachweisbar ist.

3. Faktoren, die die Schadenshöhe beeinflussen

Die Höhe des Schadensersatzes hängt von mehreren Faktoren ab, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hier sind einige der wichtigsten:

a) Art und Umfang der Nutzung

Die Reichweite der unautorisierten Nutzung spielt eine große Rolle. Wurde das Bild auf einer privaten Website verwendet oder in einer groß angelegten Werbekampagne? Je breiter die Verbreitung des Bildes, desto höher ist in der Regel der Schadensersatz. Wichtige Fragen sind:

  • War die Nutzung kommerziell oder nicht-kommerziell?
  • Wie viele Personen hatten Zugang zum Bild (z.B. in Printmedien oder auf Social Media)?

b) Dauer der Nutzung

Ein weiterer entscheidender Faktor ist, wie lange das Bild ohne Erlaubnis verwendet wurde. Wurde das Bild nur kurzzeitig oder über einen langen Zeitraum hinweg genutzt? Eine längere Nutzung kann den Schadensersatz erhöhen.

c) Art des verwendeten Bildes

Hochwertige, professionelle Fotos, etwa von bekannten Fotografen oder exklusive Aufnahmen, können wesentlich höhere Lizenzgebühren verlangen als einfache Stockfotos. Auch die Einzigartigkeit des Bildes spielt eine Rolle.

d) Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten

Wenn auf dem Bild eine Person erkennbar abgebildet ist, greift das Recht am eigenen Bild. Wird das Bild ohne Zustimmung der abgebildeten Person verwendet, kann dies zu zusätzlichen Ansprüchen führen. Besonders im Fall von Prominenten oder in Zusammenhang mit sensiblen Themen (z.B. in diffamierendem Kontext) können die Schadensersatzforderungen erheblich höher ausfallen.

e) Verschulden des Verletzers

Die Frage, ob der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, kann die Höhe des Schadensersatzes ebenfalls beeinflussen. Vorsätzliches Handeln wird strenger geahndet als eine versehentliche Verwendung ohne Lizenz.

4. Vergleichswerte und Berechnungsgrundlagen

Zur Bestimmung der angemessenen Lizenzgebühr wird oft auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen. Die MFM veröffentlicht regelmäßig einen Katalog mit Richtlinien zu marktüblichen Honoraren für die Nutzung von Bildern. Diese können als Grundlage herangezogen werden, um den Schadensersatz bei unbefugter Bildnutzung zu berechnen.

Beispiel:

Wird ein Bild in einer Online-Werbung ohne Erlaubnis verwendet, könnte die Schadensersatzforderung auf den MFM-Richtlinien basieren, die einen bestimmten Betrag für die kommerzielle Nutzung von Bildern in diesem Zusammenhang festlegen. Der Schadenersatz könnte zusätzlich verdoppelt oder verdreifacht werden, wenn der Urhebervermerk nicht angebracht wurde.

5. Rechtsfolgen und weitere Ansprüche

Neben dem Schadensersatz kann der Urheber auch weitere Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassungsanspruch: Der Verletzer muss die unbefugte Nutzung sofort einstellen und das Bild entfernen.
  • Beseitigungsanspruch: Wenn das Bild in Druckmedien verwendet wurde, kann der Urheber verlangen, dass verbleibende Kopien vernichtet werden.
  • Auskunftsanspruch: Der Verletzer muss möglicherweise Auskunft darüber erteilen, wo das Bild überall verwendet wurde, um die Reichweite der Verletzung zu ermitteln.

6. Fazit: Schadensersatz bei Bildrechtsverletzungen

Die unbefugte Nutzung von Bildern kann in Deutschland erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Art und des Umfangs der Nutzung, der Dauer und dem kommerziellen Kontext. In den meisten Fällen wird der Schadensersatz auf der Grundlage der marktüblichen Lizenzgebühren berechnet, die durch den MFM-Katalog unterstützt werden.

Wenn Sie eine Bildrechtsverletzung erlitten haben oder beschuldigt werden, unbefugt Bilder genutzt zu haben, sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen Medienanwalt wenden, um rechtlichen Rat einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.