Quickborn (lm/ab) Brandgefährdung, Vorbeugung, Unterweisung die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) regeln in der ASR 2.2 die Maßnahmen gegen Brände in Betrieben. Brandschutzexperte Bernd Maaß ist dafür der richtige Ansprechpartner.

„ (...) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen und über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen (...) “, so ein Auszug aus dem ASR 2.2. Zusammengefasst heißt das, ein Anteil der Arbeitnehmer muss im vorbeugenden Brandschutz unterwiesen sein. „Diese Unterweisung sollte aus einem theoretischen und aus einem praktischen Teil bestehen“, so Bernd Maaß. „Dabei werden die Mitarbeiter auch in den Umgang mit dem Feuerlöscher eingewiesen. Wir bieten Ihnen diese Schulung an. Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, Ihren Betrieb sicherer zu machen.“

Foto: Brandschutzexperte Bernd Maaß weiß, welche Brandschutzmittel für einen Betrieb die richtigen sind.