KIEL. Schleswig-Holstein stärkt die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Das Integrationsamt stellt einmalig fünf Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe bereit und erweitert zugleich das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ mit jährlich 1,5 Millionen Euro bis 2027. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in reguläre Beschäftigung zu ermöglichen und Unternehmen bei inklusiver Ausbildung und Beschäftigung gezielt zu unterstützen. „Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt arbeiten und ihre Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen können. Deshalb investieren wir gezielt in Ausbildung, Beschäftigung und moderne Inklusionsbetriebe. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein Gewinn für uns alle: Unternehmen gewinnen engagierte Fachkräfte und unsere Gesellschaft an mehr Chancengerechtigkeit“, sagte Sozialministerin Aminata Touré heute bei einem Besuch der Zimmerei Sorgenfrei in Blumenthal. Die Zimmerei Sorgenfrei nahm zwischen 2021 und 2026 am Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ teil und konnte dadurch einen Mitarbeiter dauerhaft aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt übernehmen. Im Rahmen des seit 2018 bestehenden Projekts können Unternehmen finanzielle Anreize aus Mitteln der Ausgleichsabgabe sowie der Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderungen ausbilden oder beschäftigen. Seit Beginn haben 146 Personen am Modellprojekt teilgenommen. Das Modellprojekt wurde in diesem Jahr erweitert und mit mehr Mitteln hinterlegt. Es sind Prämien von bis zu 10.000 Euro für die Schaffung eines neuen Ausbildungsplatzes möglich. Weitere bis zu 10.000 Euro können Unternehmen erhalten, wenn Auszubildende anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze kann mit bis zu 10.000 Euro innerhalb von fünf Jahren gefördert werden. Darüber hinaus übernimmt das Integrationsamt seit diesem Jahr die Kosten für die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung für betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder, um Menschen mit Behinderungen bestmöglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausbilden zu können. Nach wie vor kann der Übergang in einen Minijob durch einen Lohnkostenzuschuss gefördert werden. Außerdem bieten die Integrationsfachdienste Beratungen und Begleitungen für Beschäftigungen außerhalb von Werkstätten an.
Förderung von Inklusionsunternehmen
Zusätzlich unterstützt das Integrationsamt anerkannte Inklusionsbetriebe ab sofort mit einem einmaligen Modernisierungsprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro. Damit sollen Investitionen ermöglicht werden, die die Unternehmen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen zukunftsfähig machen und Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen langfristig sichern.
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie beschäftigen mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen, um dauerhaft beschäftigt werden zu können.
Finanzierung
Das Integrationsamt finanziert sowohl die Modernisierungsmaßnahmen der Inklusionsbetriebe als auch den überwiegenden Teil des Modellprojekts aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese wird von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt, die die gesetzliche Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen.
