KIEL. Um die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende zu unterstützen, legt das Land eine neue Förderrichtlinie zum Kommunalfonds auf. Ab Mai können sich Kommunen Wärme- und Effizienzprojekte in der Startphase mit bis zu 300.000 Euro fördern lassen. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wärme- und Effizienzprojekten wurde am 15. April 2025 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Der revolvierende Kommunalfonds bietet den Antragstellenden die Möglichkeit, bis zu 300.000 EUR vom Land Schleswig-Holstein zu erhalten, wenn noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Kommunalfonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.
„Die ersten Schritte sind oft die schwersten, auch bei der Wärmewende. Der neue Fonds unterstützt die Kommunen dabei, etwa bei erneuerbaren Wärmeprojekten die ersten Schritte zu gehen, wenn hohe Planungskosten anfallen. Weil die Kommunen für das Gelingen der Wärmewende eine zentrale Rolle spielen, greifen wir ihnen in der Startphase mit dem Kommunalfonds jetzt gezielt unter die Arme“, sagte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt.
Zu den förderfähigen ersten Schritten zählen neben Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch die Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Ausgaben für Rechtsleistungen oder die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes. Gefördert werden neben erneuerbaren Kälte- und Wärmeprojekten auch Energieeffizienzprojekte sowie Digitalisierungsprojekte im Wärmesektor.
Beim Kommunalfonds handelt es sich um ein Pendant des beliebten Bürgerenergiefonds des Landes Schleswig-Holstein. Durch den Bürgerenergiefonds wurden seit 2018 bereits 60 Projekte in ganz Schleswig-Holstein in der Planungs- und Startphase finanziell unterstützt. Um die Klimaschutzziele des Landes Schleswig-Holstein zu erreichen, werden mit dem Kommunalfonds nun die bestehenden Instrumente zur Förderung weiter ausgebaut.
„Der Kommunalfonds wird eine Art Initialzündung für Energiewendeprojekte auf Gemeindeebene. Damit schließen wir nun auch für die Kommunen und Kommunalunternehmen die Förderlücke zwischen der ersten Projektidee und der Umsetzung des Projektes. Das kann ein echter Booster für die Energiewende werden“, sagte Goldschmidt.
Beantragt werden kann der Zuschuss ab Mai bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), welche den Kommunalfonds im Auftrag des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein verwaltet.
Bei der Beantragung muss eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen, ein vorläufiger Finanzierungsplan und der Ort des Projektes dargestellt werden.
Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zum Kommunalfonds finden Sie auf den Internetseiten der IB.SH.