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Wirtschaftsredaktion

Entscheidung für die Zukunft

09.12.2019
Bernd Maaß

Gas-Hausschau – der jährliche Check

Quickborn (lm/jj) Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages bei einem Gasversorgungsunternehmen übernimmt der Endverbraucher die Verantwortung für seine Hauptgasleitung ab dem Übergabepunkt, der Hauptabsperreinrichtung. Aber was genau bedeutet das? „Als Endverbraucher gelten Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter“, erklärt Schornsteinfeger und Brandschutzexperte Bernd Maaß. „Eigentümer und Vermieter stehen hier zudem in der Versicherungspflicht.“ Sicherheit durch regelmäßige Kontolle „Der Gesetzgeber verlangt, nach der ersten Überprüfung vor Inbetriebnahme der Gasleitungen des Hauses auf Dichtheit, die Gebrauchsfähigkeit anschließend alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen nachzuweisen.“ Bernd Maaß rät zu einer jährlichen Gas-Hausschau. „Damit vermeiden Sie hohe Reparaturund Folgekosten“, so der Experte. Bei der Gas- Hausschau werden alle frei verlegten Erdgasleitungen auf ihren einwandfreien Zustand sowie die Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler
31.03.2016
Bernd Maaß

Maaß prüft Gas

Quickborn (lm/jj) Um Schäden frühzeitig zu erkennen, sollte die Gasinstallation an Gebäuden regelmäßig durch einen Fachbetrieb überprüft werden. Denn am Erdgasanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe vom Anbieter an den Hausgebrauch und somit auch für die Verantwortung über die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern, Hausverwaltungen und Mietern. Eigentümer und Vermieter stehen hier zudem in der Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber verlangt nach der ersten Überprüfung vor Inbetriebnahme der Gasleitungen des Hauses auf Dichtheit, die Gebrauchsfähigkeit anschließend alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen nachzuweisen. „Um hohe Reparatur- und Folgekosten zu vermeiden, sollte die Gasanlage durch die jährliche Gas-Hausschau gewartet werden“, rät Energie- und Brandschutzexperte Bernd Maaß. „Wir kontrollieren für Sie und Ihre Mieter alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einwandfreien Zustand sowie Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugän
04.03.2015