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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz
Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen.
Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Wirtschaftsredaktion
Corona-Crash: Jetzt einsteigen?
Itzehoe (em) Was nun richtig und falsch ist – Tipps vom Itzehoer Aktien Club Soll ich jetzt günstig einsteigen? Nach dem Börsen-Crash in der Corona-Krise kam beim Itzehoer Aktien Club (IAC) keine Anfrage so häufig wie diese. Die Antworten: „Auf keinen Fall!“ und „Unbedingt!“. Das klingt nach krassem Widerspruch – es sei aber keiner, betont IAC-Geschäftsführer Jörg Wiechmann. Entscheidend sei die persönliche Situation des potenziellen Anlegers. Erstes Beispiel: Ein Kieler, Mitte 30, frisch verheiratet und in der Familienplanung, hatte 50.000 Euro angespart, die im kommenden Jahr bei einem Immobilienkauf als Eigenkapital dienen sollen. Dieses Geld dürfe er auf keinen Fall jetzt an der Börse investieren, riet ihm Wiechmann: „Ein so kurzer Anlagehorizont ist für die Geldanlage in Aktien völlig ungeeignet. Wer weiß schon, wo die Kurse in einem Jahr stehen?“ Das gelte erst recht in der Corona-Krise: Diese könne auch erst begonnen haben und die Kurse noch einmal s
06.05.2020
Bormann Immobilien
Eine neue, starke Partnerschaft ist entstanden
Norderstedt (sw/lm) Am 1. Januar 2013 fiel der Startschuss für die gelungene Kooperation zwischen der MBI Bormann Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH und der Norderstedter Bank eG
„Wir sind seit über 30 Jahren am Markt tätig und sind mit den Immobilien in der Region bestens vertraut“, so Jennifer Bormann, Geschäftsführerin der MBI Bormann Immobilien Vermittlungsgesellschaft mbH. „Mit der Norderstedter Bank eG als starken und verlässlichen Partner der Finanzierung des Wohneigentums können wir unseren Kunden das Komplettpaket rund um das Immobiliengeschäft bieten.“
Jahrelange Erfahrung und vielfältiges Wissen
Käufer und Verkäufer verfolgen unterschiedliche Ziele: Zum einen den schnellen, profitablen Immobilienverkauf und zum anderen den Immobilienkauf zum fairen und marktgerechten Preis. Durch die Kooperation mit der Norderstedter Bank eG können nicht nur Käufe und Verkäufe von Immobilien, sondern auch Finanzdienstleistungen vermittelt werd
20.03.2013