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Facebook: US-Handelsbehörde darf auf die Zerschlagung des Konzerns klagen!

Belege für Monopolstellung nachgereicht Dieses Mal habe Facebook wohl kein Glück gehabt, lässt Richter James E. Boasberg in seiner jüngsten Stellungnahme durchblicken. Die FTC habe ihre ursprüngliche Klageschrift ergänzt, abgeändert und mit zahlreichen zusätzlichen Fakten versehen. Wichtigster Punkt: Die Behörde könne ihre Ansicht belegen, dass der Zuckerberg-Konzern auf dem Markt der sogenannten „persönlichen sozialen Netzwerke“ eine Vormachtstellung einnehme. Darunter fallen nach der Definition der FTC ausdrücklich nur solche Plattformen, bei denen es in erster Linie um die Pflege persönlicher Beziehungen geht. Neben Facebook seien das Snapchat und die bereits eingestellten Dienste Google+, MySpace und Friendster. Nicht als direkte Konkurrenz gelten demnach Twitter, [YouTube](https://www.e-recht24
28.04.2022
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Cookies: Französische Datenaufsicht verhängt Millionenstrafen gegen Google und Facebook

Ablehnen von Cookies zu kompliziert Jede Menge Beschwerden hatte die Aufsichtsbehörde CNIL aus der Internet-Community erhalten. Der Vorwurf: Sowohl beim Google-Suchdienst als auch bei der Tochter YouTube würden sogenannte „Dark Patterns“ verwendet, die das Verwalten von Cookies unnötig schwer machen. Gleiches gelte für die französischsprachige Facebook-Seite. Eine Überprüfung der Experten bestätigte das: Während die Einwilligung in das Datentracking mit einem einzigen Klick erfolgte, waren für eine Ablehnung aller Cookies mehrere Schritte notwendig. Bei Facebook kam noch ein irreführender Faktor hinzu. Hier musste bei Ablehnung nicht notwendiger Cookies ein Button mit Auf
24.02.2022
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22.03.2016 | 18:00 Uhr | Fleet-Räume Schomerus & Partner | Deichstraße 1, 20459 Hamburg Fleet-Räume Schomerus & Partner (em) >>Rechtliche Spielregeln, steuerliche Kniffe und systemtechnische Kompetenz für Online-Unternehmer Am praktischen Beispiel eines vermeintlich einfachen Bestellvorganges erläutern unsere Experten die neuralgischen Punkte, die sich steuerlich, rechtlich und buchhalterisch im eCommerce-Prozess ergeben und selten erkannt werden. Dabei wird sowohl inländischer als auch grenzüberschreitender Online-Handel berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten einen kurzen Leitfaden zur Risikoprüfung. Anmeldung erforderlich über: http://www.schomerus.de/veranstaltungen, info@schomerus.de oder 040-37601-0 Kosten: 35,00 EUR (inkl. 19 % USt). In der Teilnahmegebühr von EUR 35,00 (inkl. 19 % USt) inbegriffen sind Pausengetränke und ein Snack/Fingerfood. Recht •Online-Vertragsabschluss und Informationspflichten nach deut
14.03.2016