B2B Wirtschaft

Artikel

Kreis Pinneberg

Zweiter Katastrophenschutz-Gipfel: Kreis, Kommunen und Hilfsorganisationen bereiten sich auf den Ernstfall vor

Kreis Pinneberg (em) Blackout, Energiemangellage, Unwetter, Sturmflut - um Szenarien wie diese bewältigen zu können, braucht es unterschiedliche Akteur*innen und Institutionen. Im Kreis Pinneberg kamen diese jetzt zum zweiten Katastrophenschutz-Gipfel zusammen. Das Ziel: Als Netzwerk von Expert*innen und Verantwortlichen im Kreis noch besser zusammenzuarbeiten, auf den gleichen Informationsstand zu kommen und Ideen auszutauschen. Rund 80 Gäste waren auf Einladung der Kreisverwaltung in die Feuerwehrtechnische Zentrale nach Tornesch gekommen, darunter Vertreter*innen von Hilfsorganisationen und Energieversorgern sowie Bürgermeister*innen und Verwaltungsleitungen. „Im Kreis Pinneberg sind wir gut aufgestellt in Sachen Bevölkerungsschutz“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Die Einheiten im Katastrophenschutz und die Hilfsorganisationen sind vorbereitet und ausgestattet. Das haben diese zuletzt eindrucksvoll bei der Sicherung der Ostseedeiche gezeigt. Gleichzeitig ist
22.11.2023
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Große Feier – über 700 neue Lehrlinge stärken das Handwerk

28.09.2022
EBS Maaß

Brandschutz zur (Vor-) Weihnachtszeit

Quickborn (lm/ab) Kerzen und weihnachtliche Dekoration im Betrieb ja oder nein? Immer wieder führen offenes Kerzenlicht und schadhafte Lichterketten in der Adventszeit zu Bränden. Um dies zu verhindern und trotzdem nicht auf die Gemütlichkeit verzichten zu müssen, sollten einige Regeln beachtet werden. Im Betrieb ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz für den Brandschutz verantwortlich. Das heißt auch: Der Arbeitgeber entscheidet, ob Kerzenlicht an der Arbeitsstelle erlaubt ist oder nicht. Der Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe rät von offenem Feuer an Arbeitsplätzen generell ab. Damit es im Betrieb trotz Weihnachtsdekoration sicher ist, rät Bernd Maaß, Schornsteinfeger und Brandschutzexperte: „Zuerst sollten Sie sich über die Vorschriften Ihrer Feuerversicherung informieren. Ihre Feuerlöscher sollten Sie regelmäßig überprüfen lassen und Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wo diese stehen.“ Lässt der Chef Kerzen und Lichterketten zu, ist aber auch
04.11.2014