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Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Berufsschule mit Deutschem Arbeitgeberpreis für Bildung ausgezeichnet
23.10.2024
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Urheberrechtliche Fragen bei der Verwendung von ChatGPT: Was Sie wissen müssen
09.10.2024
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Vorsicht Falle: Wie schnell ein nicht lizenziertes Foto zur teuren Angelegenheit für Unternehmer werden kann
02.10.2024
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung fremder Bilder: Wie reagiert man auf eine Abmahnung?
17.09.2024
WEP
WEP verhilft kreativem Tischler zum selbstständigen Künstler
„Eigentlich sind die Existenzgründer, die zu uns in die WEP Gründungsförderung kommen, alle sehr kreativ im Hinblick auf ihre Geschäftsideen. Aber Gründungsideen, um sich in der Kreativ-Wirtschaft zu etablieren, haben wir eher selten dabei. Deshalb war es auch für mich eine spannende Sache, den Bönningstedter Kay Voigt-Christiansen auf seinem Weg zur Cartoon-Agentur zu begleiten“, erzählt Josef Juncker. Ein guter Grund, so befand der WEP Gründungsexperte, den Künstler zu animieren, seine Geschichte im WEP Newsletter zu erzählen.
Schon als Kind zeichnete Kay gern und ständig. Als Oberstufenschüler belegte er erfolgreich den Leistungskurs Kunst, denn er wollte natürlich Designer werden, am liebsten für Illustrationen und speziell Cartoons. „Trotzdem gelang mir die Aufnahme an der Fachhochschule für Gestaltung in Hamburg leider nicht. Der Andrang war groß und der Jury gefiel meine Mappe mit Arbeiten wohl nicht“, erinnert sich Christiansen. Plan B musste also her. Und der stand auch
09.08.2022
eRecht24
Facebook: US-Handelsbehörde darf auf die Zerschlagung des Konzerns klagen!
Belege für Monopolstellung nachgereicht
Dieses Mal habe Facebook wohl kein Glück gehabt, lässt Richter James E. Boasberg in seiner jüngsten Stellungnahme durchblicken. Die FTC habe ihre ursprüngliche Klageschrift ergänzt, abgeändert und mit zahlreichen zusätzlichen Fakten versehen. Wichtigster Punkt: Die Behörde könne ihre Ansicht belegen, dass der Zuckerberg-Konzern auf dem Markt der sogenannten „persönlichen sozialen Netzwerke“ eine Vormachtstellung einnehme. Darunter fallen nach der Definition der FTC ausdrücklich nur solche Plattformen, bei denen es in erster Linie um die Pflege persönlicher Beziehungen geht. Neben Facebook seien das Snapchat und die bereits eingestellten Dienste Google+, MySpace und Friendster. Nicht als direkte Konkurrenz gelten demnach Twitter, [YouTube](https://www.e-recht24.de/artikel/marke
28.04.2022
E-Recht24
Cookies: Französische Datenaufsicht verhängt Millionenstrafen gegen Google und Facebook
Ablehnen von Cookies zu kompliziert
Jede Menge Beschwerden hatte die Aufsichtsbehörde CNIL aus der Internet-Community erhalten. Der Vorwurf: Sowohl beim Google-Suchdienst als auch bei der Tochter YouTube würden sogenannte „Dark Patterns“ verwendet, die das Verwalten von Cookies unnötig schwer machen. Gleiches gelte für die französischsprachige Facebook-Seite. Eine Überprüfung der Experten bestätigte das: Während die Einwilligung in das Datentracking mit einem einzigen Klick erfolgte, waren für eine Ablehnung aller Cookies mehrere Schritte notwendig. Bei Facebook kam noch ein irreführender Faktor hinzu. Hier musste bei Ablehnung nicht notwendiger Cookies ein Button mit Aufschrift „Akzept
24.02.2022
Verband der Internetwirtschaft
EU-Urheberrecht: Unternehmen erwartet ein Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Regelungen
Weil sie die EU-Urheberrechtslinie nicht schnell genug oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt haben, hat die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet. Zwar ist Deutschland hiervon nicht betroffen. Doch haben auch hierzulande zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, solange die umstrittene Urheberrechtsreform nicht in allen EU-Staaten einheitlich umgesetzt wird. Ende dieser Woche tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das die in der EU-Richtlinie geforderten Uploadfilter umsetzen soll.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert scharf, dass die Kommission mit der Urheberrechtsreform einen europäischen Flickenteppich einzelner nationaler Gesetzestexte schafft und den EU-Binnenmarkt dadurch entschieden gefährdet. Statt mit den eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Druck auf einzelne EU-Staaten auszuüben, fordert der eco Verband eine koordinierte sowie harmonisierte
19.01.2022