Bad Segeberg - Am 30. November 2022 stellte das Unternehmen OpenAI den Chatbot ChatGPT der Öffentlichkeit vor. Dieses fortschrittliche KI-basierte Sprachmodell ist in der Lage, nahezu jede Frage mit einem sprachlich korrekten Text zu beantworten. Doch bei der Verwendung des von ChatGPT generierten Inhalts stellen sich verschiedene urheberrechtliche Fragen, die insbesondere für Unternehmen, Journalisten und Kreative relevant sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte Sie bei der Weiterverwendung von ChatGPT-Texten beachten sollten und wie Sie sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützen können.
1. Was ist ChatGPT und wie funktioniert es?
ChatGPT basiert auf einem großen Sprachmodell (GPT-3.5), das mit riesigen Datenmengen (45 Terabyte Textdaten) aus verschiedenen Quellen, wie etwa Wikipedia, trainiert wurde. Das Modell verwendet maschinelles Lernen, um die Wahrscheinlichkeit von Wortfolgen zu bestimmen und auf diese Weise Texte zu generieren. Dabei entstehen Texte, die sowohl im Kontext touristischer Informationen als auch in technischen oder rechtlichen Bereichen eingesetzt werden können.
Allerdings generiert ChatGPT nicht immer fehlerfreie Inhalte – insbesondere bei rechtlichen oder technischen Themen können die Texte unvollständig oder ungenau sein. Dies hat zur Folge, dass Plattformen wie Stack Overflow die Verwendung von ChatGPT-generierten Programmiercodes bereits verboten haben.
2. Urheberrechtliche Risiken bei der Nutzung von ChatGPT
Die Frage, ob und wie der Output von ChatGPT weiterverwendet werden darf, hängt stark von der urheberrechtlichen Einordnung des erzeugten Inhalts ab. Folgende Szenarien sind denkbar:
- Reine Reproduktionen: Wenn ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte wiedergibt, wie etwa Songtexte oder Passagen aus nicht gemeinfreien Werken, bleiben die Rechte des Originalurhebers bestehen. Eine freie Nutzung dieser Inhalte ist ohne Erlaubnis des Urhebers nicht möglich.
- Übersetzungen und Umgestaltungen: Auch wenn ChatGPT geschützte Texte in eine andere Sprache übersetzt oder diese abändert, gilt der Urheberrechtsschutz weiterhin. Der Originalurheber behält die Rechte an seinem Werk.
- Fachtexte: Bei der Generierung von informativen Fachtexten besteht in der Regel kein urheberrechtlicher Schutz, da die Inhalte stark faktenbasiert sind. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist es bei solchen Texten schwerer, eine kreative Leistung nachzuweisen, die für den Urheberrechtsschutz erforderlich ist.
3. Ist der von ChatGPT generierte Text urheberrechtlich geschützt?
Die Frage, ob der von einer KI wie ChatGPT erzeugte Text eigenständigen Urheberrechtsschutz genießt, wird in der aktuellen Rechtslage überwiegend verneint. Nach deutschem Urheberrecht muss ein Werk von einem Menschen geschaffen werden, um als schutzfähig zu gelten. Der Output von ChatGPT wird hingegen vollständig von der KI erzeugt, ohne dass ein Mensch kreative Entscheidungen trifft. Daher wird dieser Text in Deutschland nicht als Werk im Sinne des Urheberrechts betrachtet.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Irland, könnte eine andere Rechtslage gelten. Das irische Urheberrecht sieht in bestimmten Fällen einen Urheberrechtsschutz für computer-generierte Werke vor, was in der EU allerdings nicht einheitlich geregelt ist.
4. Vertragliche Regelungen in den Nutzungsbedingungen von OpenAI
Laut den Nutzungsbedingungen von OpenAI (Stand Dezember 2022) überträgt das Unternehmen alle Rechte am generierten Output auf den Nutzer, sofern dieser die Nutzungsbedingungen einhält. Das bedeutet, dass OpenAI dem Nutzer Nutzungsrechte am erzeugten Text einräumt. In Deutschland müsste diese Regelung jedoch so ausgelegt werden, dass es sich lediglich um eine Lizenzierung und nicht um eine Übertragung von Urheberrechten handelt, da das deutsche Recht eine vollständige Übertragung von Urheberrechten nicht kennt.
5. Handlungsbedarf und zukünftige Entwicklungen
Die rechtliche Einordnung von KI-generiertem Content bleibt in der Diskussion. Der Output von ChatGPT und anderen KI-Systemen wird in den kommenden Jahren nicht nur die Kultur- und Kreativwirtschaft, sondern auch die Softwareindustrie stark beeinflussen. Der Entwurf der KI-Verordnung der EU äußert sich zwar nicht explizit zum Urheberrecht, doch es ist davon auszugehen, dass dieses Thema zukünftig auf gesetzgeberischer Ebene behandelt wird.
Fazit: Vorsicht bei der Weiterverwendung von KI-generierten Inhalten
Die Verwendung von ChatGPT-Texten kann zu urheberrechtlichen Problemen führen, wenn geschützte Inhalte reproduziert oder umgestaltet werden. Unternehmen und Einzelpersonen sollten daher genau prüfen, welche Rechte an den generierten Texten bestehen und ob der Output rechtlich sicher verwendet werden kann. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht zu konsultieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.
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