B2B Wirtschaft

Artikel

Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Wenn der Fiskus an der Firmenübergabe mitverdienen will

Bad Segeberg (em) Stellen Sie sich vor, Sie übernehmen den Familienbetrieb, weil der Vater stirbt – und plötzlich fordert das Finanzamt eine fünfstellige Summe aus Ihrem Privatvermögen. Was sich nach einem Albtraum anhört, war Gegenstand eines aktuellen Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf (vom 24.11.2023, Az. 3 K 645/21 KV). Der Fall ist so praxisrelevant, dass Unternehmer, Geschäftsführer und Nachfolgeplaner ganz genau hinschauen sollten – vor allem, wenn Betriebsaufspaltungen, stille Reserven oder Nachlassinsolvenzen eine Rolle spielen. Ein Unternehmer vererbte seinen Anteil an einer GmbH & Co. KG sowie Immobilien, die über eine Betriebsaufspaltung in die Unternehmensstruktur eingebunden waren. Nach seinem Tod traten die Söhne die Erbschaft an und übernahmen auch geschäftsführende Funktionen. Wenig später wurde klar: Die Gesellschaft war überschuldet, es folgte die Eröffnung mehrerer Insolvenzverfahren – darunter auch über den Nachlass.
20.05.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Medienrecht für Unternehmen: Unternehmen im Rampenlicht

Bad Segeberg (em) Unternehmen stehen in der modernen Medienlandschaft oft im Rampenlicht – sei es durch Presseberichterstattung, Social Media oder öffentliche Diskussionen. Doch wie können sich Unternehmen wehren, wenn falsche Tatsachenbehauptungen oder unsachliche Kritik ihre Reputation oder ihren Geschäftsbetrieb bedrohen? Im Mittelpunkt dieser Frage steht die sogenannte Aktivlegitimation,  also die Frage, wer überhaupt berechtigt ist, solche Ansprüche geltend zu machen.  In diesem Blogbeitrag gehen wir darauf ein, wann ein Unternehmen in seinen Rechten verletzt sein kann und was es mit der Aktivlegitimation auf sich hat. 1. Was bedeutet Aktivlegitimation? Der Begriff Aktivlegitimation beschreibt das Recht oder die Berechtigung einer Person oder eines Unternehmens, bestimmte Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Ohne Aktivlegitimation ist es nicht möglich, Klage zu erheben oder Ansprüche geltend zu machen, da die betroffene Person oder das Unterneh
16.10.2024
Zivilrecht

Das Grundbuch: Wartung und Pflege

Norderstedt (em/la) Allgemein ist bekannt, dass über jedes Grundstück, jede Eigentumswohnung und auch jedes Erbbaurecht ein Grundbuch angelegt ist und insbesondere steht im Grundbuch, wer Eigentümer ist. Darüber hinaus finden sich im Grundbuch Eintragungen dazu, wer Rechte an einem Grundstück hat, beispielsweise ein Wegerecht oder ein Nießbrauchsrecht. In der sogenannten III. Abteilung des Grundbuchs sind Grundpfandrechte, also in der Regel Grundschulden oder früher Hypotheken, verzeichnet, wenn die Immobilie als Sicherheit für eine Darlehnsschuld verwendet wird. Wer ist Eigentümer? Das Grundbuch wurde geschaffen, um zweifelsfrei feststellen zu können, wer der jeweilige Eigentümer einer Immobilie ist. Insbesondere kann auch nur derjenige im Grundbuch etwas bewirken, der dort eingetragen ist. Immer wieder ist festzustellen, dass den Beteiligten schlicht unklar ist, wer wirklich im Grundbuch eingetragen ist. Beispielsweise gehen oft Eheleute davon aus, da
27.09.2017
Zivilrecht

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbfall

Norderstedt (em/ab) Im Allgemeinen ist bekannt, dass man eine angefallene Erbschaft ausschlagen kann, wenn man nicht Erbe sein will, z. B. weil der Nachlass überschuldet ist. Des Weiteren geht man zumeist davon aus, dass derjenige, der ausschlägt, auch nichts aus dem Nachlass bekommt. Aber: Das ist nicht immer so! Folgendes Beispiel Erblasser E ist geschieden und hat aus der ersten Ehe seinen alleinigen Sohn S. Seit Jahren lebt er mit seiner Lebensgefährtin F zusammen. In seinem Testament setzt er den S zu seinem Erben ein, möchte aber die F wenigstens absichern, in dem er ihr im Wege eines sogenannten Vermächtnisses ein Wohnungsrecht an seiner Immobilie bis zu seinem Tod einräumt. Der E stirbt und hinterlässt lediglich die besagte, in die Jahre gekommene Immobilie. Von seiner Erbschaft ist der S wenig begeistert. Er erbt eine alte Immobilie und in dieser Immobilie muss er dann auch noch die Lebensgefährtin seines verstorbenen Vaters, nämlich die F, bis zu d
11.04.2017
Zivilrecht

Ausschlagen oder annehmen? Gestaltungsmöglichkeiten im Erbfall

Norderstedt (em/ab) Im Allgemeinen ist bekannt, dass man eine angefallene Erbschaft ausschlagen kann, wenn man nicht Erbe sein will, weil der Nachlass z. B. überschuldet ist. Des Weiteren geht man zumeist davon aus, dass derjenige, der ausschlägt, auch nichts aus dem Nachlass bekommt. Aber: Das ist nicht immer so! Folgendes Beispiel Erblasser E ist geschieden und hat aus der ersten Ehe seinen alleinigen Sohn S. Seit Jahren lebt er mit seiner Lebensgefährtin F zusammen. In seinem Testament setzt er den S zu seinem Erben ein, möchte aber die F wenigstens absichern, in dem er ihr im Wege eines sogenannten Vermächtnisses ein Wohnungsrecht an seiner Immobilie bis zu seinem Tod einräumt. Der E stirbt und hinterlässt lediglich die besagte, in die Jahre gekommene Immobilie. Von seiner Erbschaft ist der S wenig begeistert. Er erbt eine alte Immobilie und in dieser Immobilie muss er dann auch noch die Lebensgefährtin seines verstorbenen Vaters, nämlich die F
04.10.2016