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Agentur für Arbeit

Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen

Neumünster (em) Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2023 anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgebende die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de als Browserversion sowie unter der Rubrik „Software“ als Download zur Verfügung. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. Die elektronische Anzeige mit IW- Elan hat viele Vorteile, es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.  Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach
18.01.2025
Kreis Pinneberg

Eine Chance für Unternehmen "Inländische Fach- und Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund gewinnen und binden"

Kreis Pinneberg (em) Die Fachveranstaltung des Arbeitskreises Arbeitsmarktintegration zum Thema „Inländische Fach- und Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund gewinnen und binden – Eine Chance für Unternehmen“ am Dienstag, 8. Oktober, in Halstenbek war ein voller Erfolg. Ziel der Veranstaltung war es, interessierten Unternehmen im Kreis Pinneberg konkrete Hilfestellungen zu bieten.  Nach einer kurzen Begrüßung durch den Integrationsbeauftragten der Stadt Halstenbek Adham Shannan, den Halstenbeker Bürgermeisters Jan Krohn, die Landrätin Elfi Heesch und einem kurzen fachlichen Input von Alexandra Nütten, Geschäftsführerin operativ der Bundesagentur für Arbeit Elmshorn, nutzten zahlreiche Unternehmen aus der Region die Gelegenheit, um sich über die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften mit Migrationshintergrund zu informieren. Expert*innen des Arbeitgeber-Services der Bundesagentur für Arbeit Elmshorn, des Jobcenters Kreis Pinneberg sowie des Projektes „K
23.10.2024
Agentur für Arbeit

Arbeitslosenzahl im Ferienmonat Oktober kaum verändert

Kreis Segeberg (em) Nach einem deutlichen Rückgang im September blieb die Arbeitslosenzahl im Oktober stabil. Es gab nur einen minimalen Rückgang, das ist aber für die Zeit der Herbstferien durchaus üblich. „Ferienzeiten bremsen die Arbeitsmarktentwicklung ab. Es laufen weniger Bewerbungsverfahren, Einstellungen finden häufig erst danach statt. Witterungsabhängige Branchen stellen sich hingegen schon auf die auftragsschwächere Winterzeit ein“, kommentiert Thomas Kenntemich, Leiter der Agentur für Arbeit Elmshorn, die Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Arbeitslosenzahl im Kreis um 924 Personen gestiegen. Der Anstieg über die letzten Monate hat hauptsächlich zwei Ursachen. Zum einen ist die Zahl der ausländischen Arbeitslosen weiter gestiegen. Zum anderen hat sich die Wirtschaftskonjunktur abgeschwächt und viele Betriebe haben ihre Planungen angepasst.  „Nach wie vor sind Material- und Energiekosten, Technologie- und Klimawandel sowie die geopolitischen Risik
03.11.2023
Agentur für Arbeit

Arbeitslosenzahl steigt im Ferienmonat Oktober leicht an

Kreis Pinneberg (em) Nach einem deutlichen Rückgang im September blieb die Arbeitslosenzahl im Oktober stabil. Es gab nur einen leichten Anstieg, der ist aber für die Zeit der Herbstferien durchaus üblich. „Ferienzeiten bremsen die Arbeitsmarktentwicklung ab. Es laufen weniger Bewerbungsverfahren, Einstellungen finden häufig erst danach statt. Witterungsabhängige Branchen stellen sich hingegen schon auf die auftragsschwächere Winterzeit ein“, kommentiert Thomas Kenntemich, Leiter der Agentur für Arbeit Elmshorn, die Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Arbeitslosenzahl im Kreis um 575 Personen gestiegen. Der Anstieg über die letzten Monate hat hauptsächlich zwei Ursachen. Zum einen ist die Zahl der ausländischen Arbeitslosen weiter gestiegen. Zum anderen hat sich die Wirtschaftskonjunktur abgeschwächt und viele Betriebe haben ihre Planungen angepasst.  „Nach wie vor sind Material- und Energiekosten, Technologie- und Klimawandel sowie die geopolitischen Risike
02.11.2023
Stichtag 31.März 2023

Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2022 anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2022 von Kurzarbeit betroffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elannutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.deunter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die elektronische Anzeige mit IW- Elan hat viele Vorteile, es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendu
21.02.2023
Kreis Pinneberg

Wirtschaft, Verbände und Kreis gemeinsam für Inklusion: Eine Million Euro für die Teilhabe im Kreis Pinneberg

Im Schulterschluss ist es in einer Kooperation aus Sozialverbänden, Wirtschaft, der Agentur für Arbeit, dem Behindertenbeauftragten und der Kreisverwaltung Pinneberg gelungen, Fördergelder in Höhe von maximal einer Million Euro für künftige Inklusionsprojekte in den Kreis Pinneberg zu holen. „Vielfalt ist nicht kompliziert, sondern bereichert das gesellschaftliche Zusammenleben in Städten, in Unternehmen, in Sportvereinen oder Jugendgruppen“, sagt Heiko Willmann, Fachbereichsleiter Soziales beim Kreis Pinneberg. „Wir haben im Kreis Pinneberg ein leistungsfähiges Netzwerk geschaffen, das ein gesellschaftliche Zusammenleben aller Menschen ohne Ausgrenzungen und Diskriminierungen aktiv vorantreibt. Dass sich unser Engagement in die Netzwerkarbeit vor Ort jetzt in barer Münze auszahlt, freut uns sehr.“ Konkret geht es um das Projekt „PiRat – Auf der Jagd nach Schätzen im Sozialraum“, mit dem sich der Kreis Pinneberg gemeinsam mit der AWO Schleswig-Holstein, der Stiftung Leb
27.06.2022
BVMW

Gesundheitsmanagement wird immer mehr Wettbewerbsfaktor für Unternehmen

Ein gut und langfristig gedachtes Gesundheitsmanagement ist unerlässlich. Professor Dr. Jochen Prümper berichtet im Interview über die Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zur Person: Prof. Dr. Jochen Prümper leitet das Fachgebiet Wirtschafts- und Organisationspsychologie an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin (HTW). Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Betriebliches Gesundheitsmanagement sowie der Gestaltung digitaler Transformation. Dazu zählen beispielsweise Arbeit 4.0, Usability-Management oder digitale Kompetenzen. Ein besonderes Augenmerk legt er bei diesen Themen auf die Verknüpfung von arbeitspsychologischen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie auf die Betrachtung transnationaler Angelegenheiten. Seit Ende 2020 leitet er an der HTW das multidisziplinäre Forschungsprojekt BEMpsy. 1. Was genau ist unter de
18.01.2022
BDI e.V.

Beschlüsse bleiben hinter Erwartungen der Wirtschaft zurück

BDI-Präsident Siegfried Russwurm äußert sich zur aktuellen Corona-Entwicklung und zu den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens. Trotz aller angekündigten Kraftanstrengungen lösen diese Beschlüsse erneut nicht das Umsetzungsproblem des föderalen Flickenteppichs bei der Coronabekämpfung. „Die Beschlüsse umfassen notwendige neue Maßnahmen für das Brechen der vierten Coronawelle – sie bleiben aber insgesamt hinter den Erwartungen der Wirtschaft an ein jetzt erforderliches Pandemiemanagement zurück. Angesichts der katastrophalen Infektionszahlen ist es zu wenig, sich unter den Ländern auf einen Maßnahmenkatalog mit groben Schwellenwerten zu verständigen. Trotz aller angekündigten Kraftanstrengungen lösen diese Beschlüsse erneut nicht das Umsetzungsproblem des föderalen Flickenteppichs bei der Coronabekämpfung. Deutschland benötigt ein effizientes Krisenmanagement in Form eines bundeseinheitlichen Stufenplans mit klaren Maßnahmen und detaillierten Kriterien und Schwellenwerten f
22.11.2021