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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Steuerhinterziehung? Warum ein "kleiner Denkfehler" richtig teuer werden kann
Ein Praxisfall, der es in sich hat: 406.500 Euro Gewinn – aber keine Angabe beim Finanzamt. Das Ergebnis? Knast.
Liebe Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige,
heute geht es um ein Urteil, das eindrucksvoll zeigt: Wer meint, er könne mit dem Finanzamt ein bisschen "tricksen" oder auf Lücken in der Steuererklärung hoffen – der spielt mit dem Feuer. Denn: Auch wenn man früher mal Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sogar Anwalt war, schützt das nicht vor empfindlichen Strafen. Im Gegenteil – Fachwissen verpflichtet.
Was ist passiert?
Ein älterer Herr, der sein Leben lang im Bereich Unternehmensberatung, Steuer- und Wirtschaftsrecht gearbeitet hat, verkaufte Ende 2016 einen Gesellschaftsanteil für satte 687.500 Euro. Davon blieben 406.500 Euro Gewinn übrig.
Was er vergaß? Diesen Gewinn in der Einkommensteuererklärung 2016 anzugeben.
Was er stattdessen tat? In späteren Schreiben sprach er plötzlich von einem „Beratungshonora
07.07.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Beleidigungen auf Social Media – So setzen Sie sich rechtlich zur Wehr
26.02.2025
UVUW
Fast jedes fünfte Unternehmen der Westküste bietet Vier-Tage-Woche an
Der Unternehmensverband Unterelbe-Westküste e. V. (UVUW) hat seine rund 400 Mitgliedsunternehmen zur Vier-Tage-Woche befragt. An der Umfrage nahmen 133 Unternehmerinnen und Unternehmer teil. Die Umfrage ergab, dass 17 % der Unternehmen an der Westküste und der Unterelbe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Vier-Tage-Woche anbieten. Angenommen wird das Angebot aber nur vereinzelt.
Ken Blöcker, Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste e.V. (UVUW) bewertet das Ergebnis so:
„Auf Arbeitgeberseite stellen wir die Tendenz fest, dass tatsächlich vermehrt eine Vier-Tage-Woche bei gleicher Wochenarbeitszeit angeboten wird. Dadurch wird die Arbeit von fünf Tagen auf vier Tage verlagert. Die Arbeitgeber bemühen sich, sich durch dieses Angebot attraktiver zu machen. Aus Arbeitnehmersicht spricht auch vieles dafür, bedeutet es doch in erster Linie mehr Zeit mit Freunden und Familie an einem Tag. Allerdings liegen bislang kaum Erfahrungen vor, welc
13.08.2023
Wirtschaftsredaktion
Altlast am Wiking-Eck - Kreis und Stadt suchen gemeinsam nach einer Lösung
Schleswig (em) Zu Beginn der 50-er Jahre wurden die Teerpappenfabrik und die ehemalige Gasfabrik im Bereich der Wiking-Halbinsel stillgelegt. Durch den Betrieb beider Unternehmen ist das Areal Wiking-Eck erheblich durch Bodenverunreinigungen belastet. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat in seiner Sanierungsverfügung im Oktober 2016 die Stadt als Gesamtstörer benannt und die sofortige Vollziehung erlassen. Dieser Bescheid wurde nach gerichtlichem Vergleich aufgehoben unter der Bedingung, dass sich die Stadt schließlich mit fachlicher Unterstützung des Kreises bereit erklärt, den Sanierungsplan in Auftrag zu geben und eine Variante zur Standort-Sanierung auszuwählen. Seit letzter Woche liegt dem Kreis und der Stadt der Entwurf einer sogenannten Machbarkeitsstudie vor, die verschiedene Varianten zur Standort-Sanierung vorsieht. Die Studie bildet die Grundlage für den von der Stadt Schleswig zu erstellenden Sanierungsplan. Kreis und Stadt arbeiten auf Grundlage dieser Studie jetzt gem
06.04.2020
MIT-Kreisverband Segeberg
Achtung Unternehmer: Dieses Gesetz gefährdet Ihre Existenz
Kaltenkirchen (em) Kann ein Insolvenzverwalter Geld zurückfordern, das Sie als Unternehmer für ein ordnungsgemäß abgewickeltes Geschäft von Ihrem Kunden erhalten haben? Grundsätzlich ist dies möglich, wenn Sie Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten Ihres Kunden hatten.
Immer öfter erhalten Unternehmen und Gewerbetreibende Briefe von Insolvenzverwaltern, in denen im Rahmen der „Insolvenzanfechtung“ bereits gezahlte Umsätze mit Kunden zurückverlangt werden. Eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung kann im schlimmsten Fall für das eigene Unternehmen eine existenzbedrohende Gefahr bedeuten. Angesichts steigender Insolvenzzahlen kann auch von steigenden Anfechtungsfällen ausgegangen werden.
Um einen Überblick der Risiken einer Insolvenzanfechtung zu erhalten lädt der Kreisverband der MIT Segeberg Sie herzlich ein zur Abendveranstaltung „Unternehmerrisiko Insolvenzanfechtung“. Dr. Marc Ludwig, ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird im Rahmen dieser praxis
07.05.2019
Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH
Risiken für Geschäftsführer/ Chancen für viele Gläubiger
Die Amtsgerichte melden in diesen Monaten niedrige Fallzahlen von Firmeninsolvenzen. Dennoch treten regelmäßig neue Fälle auf, in denen Firmen in die Insolvenz fallen und Gläubiger um ihr Geld bangen müssen. Nicht nur die offenen Forderungen sind in Gefahr, sondern vermehrt machen Insolvenzverwalter vom sogenannten „Anfechtungsrecht“ Gebrauch.
Nach § 133 InsO ist der Verwalter unter bestimmten Umständen berechtigt, diejenigen Gelder von Geschäftspartnern zurück zu fordern, welche sie über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten haben. Während die wachsenden Risiken der persönlichen finanziellen Haftung für die Inhaber und Geschäftsführer ein bedeutendes Risiko darstellen, liegt hier eine oft vernachlässigte Chance für die geschädigten Gläubiger.
Als Referenten konnten wir den Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Herrn Matthias Lorenzen, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Ehler, Ermer & Partner aus Neumünster gewinnen. Herr Lorenzen ist au
12.01.2016
Dr. Sandra Maxeiner
Was Chefs wissen sollten
Berlin (ab/os) Tagtäglich passiert es, dass Mitarbeiter von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt werden. Dr. Sandra Maxeiner und Diplom-Psychologin Hedda Rühle erläutern, wie Führungskräfte das „Fertigmachen“ von Mitarbeitern verhindern können.
Es ist Alltag in Unternehmen, dass Mitarbeiter von Führungskräften und Kollegen angefeindet, schikaniert oder diskriminiert werden. Sie werden gemieden und beleidigt, Gespräche verstummen, sobald sie den Raum betreten. Ihre Aussagen werden falsch wiedergegeben, Gerüchte über sie verbreitet, Unterlagen verschwinden, Informationen werden zurückgehalten oder ihre Arbeitsleistungen ungerechtfertigt kritisiert. In einigen Fällen werden auch Drohungen ausgesprochen und mitunter kommt es sogar zu sexueller Belästigung oder körperlicher Gewalt. Wenn diese Handlungen regelmäßig und systematisch mindestens einmal wöchentlich über einen Zeitraum von einem halben Jahr stattfinden, wird dies arbeitsrechtlich als Mobbing verstand
27.05.2015