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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026
SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH

OpenNet-Plattform: SWN und GIGA5 bündeln das Geschäft auf einer Plattform

26.02.2026
SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH

NordConnect gegründet: SWN und die Stadtwerke SH bündeln Telekommunikationsangebot

Neumünster. Mit der Gründung der NordConnect GmbH am 4. Dezember 2025 haben SWN Stadtwerke Neumünster und die Stadtwerke SH eine gemeinsame Telekommunikationsgesellschaft ins Leben gerufen. NordConnect bündelt künftig Betrieb und Vertrieb der Glasfaser- und Telekommunikationsaktivitäten beider kommunaler Unternehmen – die Netze selbst bleiben weiterhin in der Hand der bisherigen Eigentümer. Ziel ist es, den Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein noch effizienter voranzutreiben und Kundinnen und Kunden landesweit einheitliche Leistungen anzubieten. Die NordConnect GmbH mit Sitz in Neumünster ist eine gemeinsame Betreiber- und Vertriebsgesellschaft von SWN und den Stadtwerke SH. In ihr werden die technischen und kaufmännischen Kompetenzen rund um Glasfaser und Telekommunikation gebündelt: Betrieb der bestehenden Glasfasernetze, Vertrieb von Internet-, Telefon- und TV-Produkten sowie der Kundenservice für Privat- und Geschäftskunden. Die Netze bleiben im Eigentum der k
14.01.2026
IHK Kiel

Rückkehr der Bundeswehr als wirtschaftlicher Befreiungsschlag

Die Vollversammlung der IHK zu Kiel hat sich mit großer Mehrheit für die zukünftige Nutzung des ehemaligen MFG-5-Geländes durch die Bundeswehr ausgesprochen. Die IHK knüpft damit an einen Beschluss von 2012 an, bei dem sie sich bereits für eine Gewerbenutzung des Areals starkgemacht hatte. Die Wirtschaft sieht in der Rückkehr der Bundeswehr einen wichtigen Wirtschaftsfaktor und vor allem eine Chance, die seit Langem blockierte Situation in Holtenau zu beenden. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schwer sich die Stadt mit der Entwicklung dieser Fläche getan hat – nicht zuletzt aufgrund des Erfordernisses von Städtebaufördermitteln.  „Eine Rückkehr der Bundeswehr auf das MFG-5-Gelände kann für die regionale Wirtschaft ein starkes Signal sein“, so Hansen. „Die Bundeswehr kann hier nicht nur Klarheit, sondern auch Tempo in eine seit langem blockierte Situation bringen.“ Die IHK ist der Ansicht, dass die Baumaßnahmen des neuen Stützpunktes und de
15.12.2025