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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH
"Dein Flecken" Projekt gegen den Leerstand in der Neumünsteraner Innenstadt
Neumünster (em) Der Popup Store „Dein Flecken“ am Kleinflecken 18 in Neumünster hat im vergangenen Jahr gut angefangen. Jetzt geht es nach einer Winterpause weiter. Ab dem 1. Februar gibt es dort wieder schöne Dinge für Haus und Garten, leckere Sachen und Kunsthandwerk. Der Store ist sozial, regional und nachhaltig.
Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Leerstandsmanagements durch das Land Schleswig-Holstein, die Koordination liegt in den Händen der Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH. Leerstandsmanager Markus Metzler bewertet den Popup Store „Dein Flecken“ schon nach den ersten Monaten als vollen Erfolg: „Die guten Verkaufszahlen und bis zu 85 Kunden pro Tag bestätigen, dass die Bürger Neumünsters die Produkte annehmen und die Idee dahinter wertschätzen.“
Im Popup Store am Kleinflecken in Neumünster präsentieren Kleingewerbetreibende, Werkstätten der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH und befreundete Werkstätten für Menschen mit Behinderung ihre Produkte. Neu dabei sind Britt
05.02.2024
Statistisches Bundesamt
Bekleidungsindustrie unter Druck
Die deutsche Bekleidungsindustrie hat seit 2005 rund 40 Prozent ihres Umsatzes und ihrer Beschäftigten verloren. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes. Grund ist vor allem die verschärfte Wettbewerbssituation mit erhöhtem internationalen Kostendruck. Dazu geführt haben neben Produktivitätsfortschritten vor allem die fortschreitende Globalisierung der Branche sowie das Auslaufen aller Handelsbeschränkungen für die sensiblen Textil- und Bekleidungsprodukte bis zum Jahre 2005 (WTO-Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung, engl. ATC). Die Corona-Krise hat die Situation insgesamt weiter verschärft und den Rückgang bei Umsatz und Beschäftigten weiter befeuert.
29.08.2022
Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof entscheidet über Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist.
Sachverhalt:
Die Beklagte hat von der Klägerin Räumlichkeiten zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Textilien aller Art sowie Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs gemietet. Aufgrund des sich im März 2020 in Deutschland verbreitenden SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) erließ das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 18. und am 20. März 2020 Allgemeinverfügungen, aufgrund derer die Beklagte ihr Textileinzelhandelsgeschäft im Mietobjekt vom 19. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 schließen musste. Infolge der behördlich angeordneten Betriebsschließung en
23.02.2022
Statistisches Bundesamt
E-Commerce trägt Umsatzplus im Einzelhandel
Zwischen Januar und November 2021 hat der deutsche Einzelhandel schätzungsweise 0,7 Prozent mehr Umsatz erwirtschaftet als im Vorjahreszeitraum. Wie unsere Grafik auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts zeigt, ist vor allem ein Wirtschaftsbereich für dieses Gesamtplus verantwortlich.
Während die Umsätze mit Einrichtungs- und Haushaltgegenständen sowie Baumaterial um 9,2 Prozent und die der Textilien- und Bekleidungsgeschäfte um 8,9 Prozent im Vergleich zum Zeitraum zwischen Januar und November 2020 zurückgingen, verbuchte der Internet- und Versandhandel nach ersten Schätzungen ein sattes Plus. Der Umsatz im E-Commerce-Sektor stieg um 14,5 Prozent und das obwohl die Umsätze im Oktober 2021 im Vergleich zum Oktober 2020 in diesem Wirtschaftsbereich um 2,9 Prozent gesunken wa
19.02.2022
WEP
Kreis klärt auf: So geht Mülltrennung im gewerblichen Bereich
Im eigenen Haushalt ist Mülltrennung Normalität. Doch wie funktioniert eigentlich die Mülltrennung für Unternehmen? - Im Kreis Pinneberg sind die Abläufe im gewerblichen Bereich noch nicht zur Routine geworden. „Die Gewerbeabfallverordnung wird bislang nicht ausreichend umgesetzt “, berichtet Anja Krause, Teamleiterin Abfallüberwachung und gesundheitlicher Umweltschutz des Kreises Pinneberg. Dabei wäre dies wichtig, zumal es um große Mengen Abfall geht. „Wer die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung umsetzt, leistet einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz und zur Sauberkeit im Kreis“, so Krause weiter. „Unser Ziel ist, einen möglichst großen Teil der Abfälle einem Recycling-Verfahren zuzuführen und damit Ressourcen zu schonen.“ Der Kreis Pinneberg klärt deshalb über den richtigen Umgang mit den im Gewerbe anfallenden Abfällen auf.
Wen betrifft die Gewerbeabfallverordnung?
Grundsätzlich betrifft die Gewerbeabfallverordnung alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Si
08.12.2021