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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Urheberrechtliche Fragen bei der Verwendung von ChatGPT: Was Sie wissen müssen
Bad Segeberg - Am 30. November 2022 stellte das Unternehmen OpenAI den Chatbot ChatGPT der Öffentlichkeit vor. Dieses fortschrittliche KI-basierte Sprachmodell ist in der Lage, nahezu jede Frage mit einem sprachlich korrekten Text zu beantworten. Doch bei der Verwendung des von ChatGPT generierten Inhalts stellen sich verschiedene urheberrechtliche Fragen, die insbesondere für Unternehmen, Journalisten und Kreative relevant sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte Sie bei der Weiterverwendung von ChatGPT-Texten beachten sollten und wie Sie sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützen können.
1. Was ist ChatGPT und wie funktioniert es?
ChatGPT basiert auf einem großen Sprachmodell (GPT-3.5), das mit riesigen Datenmengen (45 Terabyte Textdaten) aus verschiedenen Quellen, wie etwa Wikipedia, trainiert wurde. Das Modell verwendet maschinelles Lernen, um die Wahrscheinlichkeit von Wortfolgen zu bestimmen und auf diese Weise Tex
09.10.2024
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Vorsicht Falle: Wie schnell ein nicht lizenziertes Foto zur teuren Angelegenheit für Unternehmer werden kann
Bad Segeberg (em) Sie haben eine neue Website erstellt oder eine Social-Media-Kampagne gestartet und benötigen dafür passende Bilder. Schnell greift man auf eine Google-Suche oder eine vermeintlich freie Bilddatenbank zurück, um ein ansprechendes Foto zu finden – doch das kann ein teurer Fehler sein. Viele Unternehmer übersehen die Bildrechte und riskieren so Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen. Die unrechtmäßige Nutzung von Fotos ohne Lizenz ist nicht nur eine rechtliche Grauzone, sondern kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Doch wie wird der Schadensersatz bei einer Bildrechtsverletzung eigentlich berechnet?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen in Deutschland gelten, wie die Schadensersatzsumme bei der Verletzung von Bildrechten bestimmt wird und welche Faktoren Sie unbedingt beachten sollten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
1. Rechtlicher Rahmen: Urheberrecht und Bildrechte
Bilder unterliegen in Deuts
02.10.2024
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung fremder Bilder: Wie reagiert man auf eine Abmahnung?
Ein neues Werbeprojekt steht an, die Website benötigt frische Bilder, und in der Hektik des Alltagsgeschäfts greift man schnell auf das zurück, was im Internet leicht verfügbar scheint. Doch plötzlich liegt eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung im Briefkasten – mit Forderungen, die das Budget erheblich belasten könnten.
Gerade für Geschäftsführer und Unternehmer kann die Verwendung fremder Bilder ohne klare Nutzungsrechte schnell zu einem teuren Fehler werden. Doch wann liegt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vor, und wie sollten Sie auf eine solche Abmahnung reagieren, um den Schaden zu begrenzen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtlich korrekt vorgehen und Ihre Interessen schützen.
1. Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Das Urheberrecht schützt kreative Werke – darunter auch Bilder, Fotos und Grafiken. Sobald Sie ein Bild verwenden, das Sie nicht selbst erstellt haben, könnte eine Urheb
17.09.2024
WEP
WEP verhilft kreativem Tischler zum selbstständigen Künstler
„Eigentlich sind die Existenzgründer, die zu uns in die WEP Gründungsförderung kommen, alle sehr kreativ im Hinblick auf ihre Geschäftsideen. Aber Gründungsideen, um sich in der Kreativ-Wirtschaft zu etablieren, haben wir eher selten dabei. Deshalb war es auch für mich eine spannende Sache, den Bönningstedter Kay Voigt-Christiansen auf seinem Weg zur Cartoon-Agentur zu begleiten“, erzählt Josef Juncker. Ein guter Grund, so befand der WEP Gründungsexperte, den Künstler zu animieren, seine Geschichte im WEP Newsletter zu erzählen.
Schon als Kind zeichnete Kay gern und ständig. Als Oberstufenschüler belegte er erfolgreich den Leistungskurs Kunst, denn er wollte natürlich Designer werden, am liebsten für Illustrationen und speziell Cartoons. „Trotzdem gelang mir die Aufnahme an der Fachhochschule für Gestaltung in Hamburg leider nicht. Der Andrang war groß und der Jury gefiel meine Mappe mit Arbeiten wohl nicht“, erinnert sich Christiansen. Plan B musste als
09.08.2022
eRecht24
Facebook: US-Handelsbehörde darf auf die Zerschlagung des Konzerns klagen!
Belege für Monopolstellung nachgereicht
Dieses Mal habe Facebook wohl kein Glück gehabt, lässt Richter James E. Boasberg in seiner jüngsten Stellungnahme durchblicken. Die FTC habe ihre ursprüngliche Klageschrift ergänzt, abgeändert und mit zahlreichen zusätzlichen Fakten versehen. Wichtigster Punkt: Die Behörde könne ihre Ansicht belegen, dass der Zuckerberg-Konzern auf dem Markt der sogenannten „persönlichen sozialen Netzwerke“ eine Vormachtstellung einnehme. Darunter fallen nach der Definition der FTC ausdrücklich nur solche Plattformen, bei denen es in erster Linie um die Pflege persönlicher Beziehungen geht. Neben Facebook seien das Snapchat und die bereits eingestellten Dienste Google+, MySpace und Friendster. Nicht als direkte Konkurrenz gelten demnach Twitter, [YouTube](https://www.e-recht24
28.04.2022
E-Recht24
Cookies: Französische Datenaufsicht verhängt Millionenstrafen gegen Google und Facebook
Ablehnen von Cookies zu kompliziert
Jede Menge Beschwerden hatte die Aufsichtsbehörde CNIL aus der Internet-Community erhalten. Der Vorwurf: Sowohl beim Google-Suchdienst als auch bei der Tochter YouTube würden sogenannte „Dark Patterns“ verwendet, die das Verwalten von Cookies unnötig schwer machen. Gleiches gelte für die französischsprachige Facebook-Seite. Eine Überprüfung der Experten bestätigte das: Während die Einwilligung in das Datentracking mit einem einzigen Klick erfolgte, waren für eine Ablehnung aller Cookies mehrere Schritte notwendig. Bei Facebook kam noch ein irreführender Faktor hinzu. Hier musste bei Ablehnung nicht notwendiger Cookies ein Button mit Auf
24.02.2022
Verband der Internetwirtschaft
EU-Urheberrecht: Unternehmen erwartet ein Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Regelungen
Weil sie die EU-Urheberrechtslinie nicht schnell genug oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt haben, hat die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet. Zwar ist Deutschland hiervon nicht betroffen. Doch haben auch hierzulande zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, solange die umstrittene Urheberrechtsreform nicht in allen EU-Staaten einheitlich umgesetzt wird. Ende dieser Woche tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das die in der EU-Richtlinie geforderten Uploadfilter umsetzen soll.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert scharf, dass die Kommission mit der Urheberrechtsreform einen europäischen Flickenteppich einzelner nationaler Gesetzestexte schafft und den EU-Binnenmarkt dadurch entschieden gefährdet. Statt mit den eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Druck auf einzelne EU-Staaten auszuüben, fordert der eco Verband eine koordinierte sowie harmoni
19.01.2022
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
DiWiSH-Fachgruppe Recht
09.09.2015 | 15:30 Uhr | Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH | Lorentzendamm 22, 24103 Kiel
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (em) Einen Mega-Trend stellen aktuell sogenannte "Health Apps" dar vom Blutdruckmessungsspeicher bis zur mobilen Arztsoftwarelösung. Sie werfen allerdings auch zahlreiche Rechtsfragen auf, die wir mitsamt einer konkreten Entwicklung aus der Region im Rahmen einer Veranstaltung der Fachgruppe Recht behandeln wollen.
Dabei werden zunächst Jasmin Ludwig und Lars Cornels (beide bei Gabriel Rechtsanwälte) Gesundheitsrechts- sowie Urheberrechtsfragen beleuchten. Weil eine App wie jedes Produkt auch einen Namen braucht, wird anschließend Birgit Binjung von der WTSH zeigen, wie Sie herausfinden können, ob der Name für Ihre App nicht bereits von anderen registriert ist und Sie eventuell Rechte verletzen. Es folgt ein Vortrag des Abteilungsleiters beim ULD, Dr. Harald Zwingelberg, zur datenschutzrechtlichen Problematik und abschl
04.09.2015