52 Prozent der Internetanschlüsse in Deutschland erreichten 2020 eine Übertragungsrate von 50 Megabit pro Sekunde, was einer Downloadgeschwindigkeit von rund sechs Megabyte pro Sekunde entspricht. Wie unsere Grafik auf Basis der Daten von breitbandmessung.de, einem 2015 ins Leben gerufenen Projekt der Bundesnetzagentur, zeigt, sind tatsächliche Top-Übertragungsraten in Deutschland deutlich seltener.

Laut Messungen von rund einer Million stationärer Breitbandanschlüsse zwischen Oktober 2019 und September 2020 konnten lediglich rund 13 Prozent der Anschlüsse Downloadgeschwindigkeiten von umgerechnet 19 Megabyte pro Sekunde erreichen. Während Einzelhaushalte selbst bei intensiver Internetnutzung wie 4K-Videostreaming mit einer 50-Mbit-Leitung auskommen, stoßen Mehrpersonenhaushalte damit je nach Verwendung schneller an ihre Grenzen. Auswertungen von NordVPN zufolge sind beispielsweise mindestens 100 Megabit pro Sekunde nötig, um auf mehreren Geräten Ultra-High-Definition-Inhalte zu streamen. Netflix gibt hingegen eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Megabit pro Sekunde für 4K-Inhalte an, obwohl die tatsächlichen Anforderungen höher liegen dürften.

Um Nutzer:innen mehr Rechte beim Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten einzuräumen, wurde das Telekommunikationsgesetz im vergangenen Dezember novelliert und ein Passus zur Minderung der monatlichen Zahlung eingearbeitet. Wenn die entsprechende Geschwindigkeit bei 30 Messungen innerhalb von drei Kalendertagen an zwei dieser Tage unterschritten wird, haben Verbraucher:innen seitdem das Recht, die monatlichen Gebühren zu mindern. Laut breitbandmessung.de erreichen nur 50 Prozent aller stationären Breitbandanschlüsse 85 Prozent der vereinbarten Mindestgeschwindigkeit und nur rund ein Viertel können die vertraglich zugesicherte Leistung komplett nutzen.