Arbeitslosenzahl sinkt weiter – Fachkräfte gefragt wie nie!
Die Zahl der Arbeitslosen ging im letzten Monat um 3,4 Prozent weiter deutlich zurück. Im Mai waren 7.754 Menschen im Kreis Pinneberg arbeitslos gemeldet. Erstmals seit Ausbruch der Pandemie liegt die Zahl damit niedriger als im vergleichbaren Vor-Corona-Monat (Mai 2019: 7.928 Arbeitslose; Arbeitslosenquote: 4,5 Prozent).

„Betrachtet man nur die Statistikzahlen, ist die Corona-Krise am Arbeitsmarkt praktisch überwunden. Dafür sind neue Herausforderungen ins Blickfeld gerückt. Die hohe Personalnachfrage der Unternehmen wurde durch Ukraine-Krieg, Inflation und Materialknappheit jedoch bislang kaum gebremst“, sagt Thomas Kenntemich, Leiter der Agentur für Arbeit Elmshorn und fährt fort:
„Der Fachkräftebedarf ist wieder das Top-Thema und in vielen Branchen größer als zuvor. Wer seine Fachkräfte über die Pandemiezeit halten konnten, steht meist besser da. Alle Unternehmen werden ihre Bemühungen und ihre Kreativität ausbauen müssen, damit die Personalausstattung zukünftig nicht zum Flaschenhals der wirtschaftlichen Entwicklung wird.“

Ob Produktion, Dienstleistungen oder Verwaltung – in fast allen Branchen sind Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gefragt. Für 59 Prozent der aktuell 2.885 gemeldeten Arbeitsstellen wird eine solche Fachkraft gesucht. Für weitere 18 Prozent sind noch höhere Qualifikationen wie z.B. Meister-, Techniker- oder Studienabschlüsse erwünscht. Nur 23 Prozent der Jobangebote werden für Ungelernte angeboten.

Frauen profitieren von der Arbeitsmarktentwicklung – mehr ist möglich
Potenziale sieht Thomas Kenntemich bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen. Weibliche Arbeitssuchende sind häufiger gut qualifiziert. So konnten Frauen von der Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Monaten stärker profitieren. Die Arbeitslosenquote der Frauen liegt mit 4,1 Prozent aktuell unter der Quote der Männer von 4,6 Prozent.

Thomas Kenntemich glaubt, dass hier noch mehr möglich ist: „Frauen sind immer noch stärker in die Familienarbeit eingebunden als die Männer. Dabei bringen sie meist gute Ausbildungsabschlüsse und hohe soziale Fähigkeiten mit, die auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht werden. Beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sollten sich die Unternehmen flexibel zeigen. Dazu gehört auch, sich auf individuelle Regelungen zu Arbeitsformen und -zeiten einzulassen. Auch im Bereich der betrieblichen Ausbildung sind Teilzeitmodelle möglich und sollten alternativ angeboten werden!“

Jobcenter betreuen ukrainische Geflüchtete zukünftig „aus einer Hand“
Die Beratung, Betreuung und finanzielle Sicherung der ukrainischen Kriegsgeflüchteten hat der Gesetzgeber ab Juni ganzheitlich in die Hände der Jobcenter gegeben. Dadurch wird die Zahl der Kunden im Jobcenter in den kommenden Wochen steigen. Über die letzten Monate ist die Zahl der unterstützten Bedarfsgemeinschaften („Haushalte“) rückläufig gewesen. Aktuell sind im Kreis 9.763 Bedarfsgemeinschaften auf Hilfen angewiesen – das sind 1.072 weniger als vor einem Jahr.
„Die ukrainischen Geflüchteten und ihre Betreuer sollten sich möglichst rasch um Arbeitslosengeld 2, Kranken- und Pflegeversicherung sowie um ein Girokonto kümmern. Das Jobcenter hat sich auf eine große Zahl von Neuanträgen vorbereitet und versucht die Umstellungswelle zügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Nach der Umstellung kommen finanzielle Unterstützung, berufliche Beratung und Qualifizierung aus einer Hand. Die Mitarbeitenden des Jobcenters bringen dabei ihre umfangreichen Erfahrungen und Kompetenzen aus der Flüchtlingswelle 2015/16 ein“, darauf weist Thomas Kenntemich hin. Zugleich mahnt er Arbeitgeber, die ukrainischen Flüchtlinge nicht als Lösung für das Fachkräfteproblem zu sehen:
„Wir sind derzeit in erster Linie humanitär gefordert. Die Frauen und Kinder kommen nicht nach Deutschland, um unseren Arbeitskräftebedarf zu decken. Wer jedoch in Deutschland bleiben will, wird individuell auf seinem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützt!“
Da die Hilfen durch den Kreis Pinneberg nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auslaufen, sollten ukrainische Geflüchtete und ihre Betreuer/innen diese drei wichtigen Punkte beachten:

• Um zukünftig Arbeitslosengeld 2 zu erhalten, müssen die geflohenen Familien die notwendigen Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Die Antragstellung ist auch online möglich.
• Durch den Bezug von Arbeitslosengeld 2 erhalten Geflüchtete den Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie haben damit die Wahl, in welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert werden möchten. Eine Mitgliedsbescheinigung/Aufnahmeantrag muss dem Jobcenter vorgelegt werden, damit sie dort versichert werden können.
• Die Jobcenter überweisen die Leistungen auf ein Konto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Daher ist ein Girokonto in Deutschland dringend erforderlich.

Telefonische Beratung gibt es unter der zentralen Rufnummer 0911-178 7915 auch auf ukrainischer und russischer Sprache. Weitere Informationen bietet das Jobcenter Kreis Pinneberg auf seiner Internetseite www.jobcenter-kreis-pinneberg.de.