Norderstedt (em) Seit Anfang 2011 ist auf dem hiesigen Markt die Gesellschaft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche als Prozessfinanzierer tätig.

Diese Dienstleistung ist für viele noch unbekannt.
Was hat es also mit Prozessfinanzierung auf sich?
Jeder Prozess kostet zunächst Geld. Der Aufwand beginnt bei den eigenen Rechtsanwaltskosten, wird Klage erhoben, so sind zusätzlich Kosten für das Gericht fällig, die vorgeschossen werden müssen, bevor das Gericht überhaupt tätig wird. Häufig fallen während des Prozesses weitere Kosten an, wie zum Beispiel für Sachverständige oder Zeugen. Geht ein Zivilrechtsstreit verloren, droht darüber hinaus noch das Risiko, dass die unterlegene Partei der obsiegenden Partei die dort entstandenen Kosten, insbesondere also die Anwaltskosten, ersetzen muss. Durch zu leistende Vorschüsse belastet ein Prozess daher die Liquidität des Klägers, darüber hinaus ergibt sich das zusätzliche Risiko, bei Verlust des Rechtsstreites noch zusätzliche Kosten der Gegenseite übernehmen zu müssen.

Wie hilft eine Prozessfinanzierung?
Die Prozessfinanzierung hilft dem Rechtssuchenden in zweierlei Hinsicht: Zunächst übernimmt sie alle zu leistenden Vorschüsse, sowohl für den eigenen Rechtsanwalt als auch etwaige Gerichtskostenvorschüsse. Damit schont sie die Liquidität des Anspruchstellers, da ein Rechtsstreit über Monate, teilweise sogar Jahre dauern kann und selbst bei einer erfolgreichen Klage solange die verauslagten Gelder vorfinanziert werden müssen. Darüber hinaus übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite, wenn ein Rechtsstreit verloren gehen sollte. Im Ergebnis hat der Rechtssuchende damit keinerlei finanzielle Belastungen oder Risiken aus einem Rechtsstreit zu tragen.

Was bekommt der Prozessfinanzierer?
Im Gegenzug für die Leistung von Vorschüssen und die Übernahme des Prozessrisikos erhält der Prozessfinanzierer bei Erfolg eine vorher festgelegte Erfolgsbeteiligung, mindestens 25 Prozent des erzielten Ergebnisses. Allerdings ist die Höhe der Erfolgsbeteiligung vom Einzelfall abhängig und wird durch Faktoren wie Höhe des Kostenrisikos, Ungewissheit des Ausganges des Prozesses usw. beeinflusst. Wesentlich ist dabei aber, dass für den Kunden nur dann diese Erfolgsbeteiligung anfällt, wenn er im Gegenzug tatsächlich finanzielle Mittel von seiner Gegenseite erhalten hat. Es kann also nie vorkommen, dass der Kunde „draufzahlt“.

Welche Streitigkeiten eignen sich?
Zunächst eignet sich im Prinzip jeder Anspruch, der auf Geldzahlung gerichtet ist. Der wichtigste Anwendungsfall sind erbrechtliche Streitigkeiten. In Betracht kommen aber beispielsweise auch familienrechtliche Streitigkeiten, dabei insbesondere die Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen. Aber auch gewöhnliche vertragliche Ansprüche, sofern sie denn auf Geldzahlung gerichtet sind, kommen in Betracht. Im einzelnen wird die Übernahme der Prozessfinanzierung sorgfältig überprüft.

Die Besonderheiten der GDzA
Bei anderen am Markt tätigen Prozessfinanzierern handelt es sich in der Regel um Anhängsel von großen Versicherungsgesellschaften. Diese kommunizieren mit ihren Kunden lediglich über Rechtsanwälte, persönliche Kontakte sind nicht gewünscht.

Die GDzA ist vor Ort am Markt tätig und legt ausdrücklich Wert darauf, Kontakt zu ihren Kunden zu halten. Wir verfügen vor Ort über ein Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte, die in mittelständischen Kanzleien tätig sind. Dies ermöglicht uns, den im Einzelfall passenden Rechtsanwalt zu empfehlen und eng mit diesem zusammenzuarbeiten.

Sollten Sie also in der Situation sein, einen Anspruch durchsetzen zu müssen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir sagen Ihnen gern, ob und wie wir helfen können.