Bad Segeberg (MIT/so) Die Mehrheit der mittelständischen Unternehmer wäre bereit, Flüchtlingen eine langfristige Perspektive zu bieten, erkennt Segebergs MIT Pressesprecher Hans-Peter Küchenmeist aus einer aktuellen Umfrage. Doch zuvor fordern die Betriebe von der Politik „schnelle Klarheit bei den Beschäftigungsbedingungen" sowie „gezielte Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt".
Als bürokratische Hindernisse bei der Beschäftigung von Flüchtlingen werden genannt:
26,6% Unsicherheit beim Aufenthaltsrecht
24% Keine Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt
(Sprachkurse etc.)
15% Unklare Zuständigkeiten
13% Zu hohe Anforderungen an Stelle und
Betrieb
11% Keine Unterstützung bei Vermittlung
10,4% Zu kurze Duldungsdauer
Für eine Flexibilisierung im Arbeitsrecht hat sich der Landesvorsitzende der CDU Schleswig- Holstein Ingbert Liebing ausgesprochen. Der CDU-Politiker berichtete über Schilderungen von Unternehmern, wie Arbeitsaufnahmen noch behindert würden. Wenn die Arbeitsagentur einer Beschäftigung eines Flüchtlings nur zustimme, wenn ein höherer Lohn als anderen deutschen Mitarbeitern im Betrieb gezahlt werde, sei dies nicht nachvollziehbar. In einem anderen Fall werde der volle Tariflohn verlangt, obwohl die Leistungen zunächst noch niedriger seien und der Arbeitgeber zusätzlich in Sprach- und Qualifizierungskurse investiere. „Hier brauchen wir sehr viel mehr Flexibilität und Anreize für Unternehmen, Flüchtlinge zu beschäftigen“, forderte Liebing.
Berufliche Qualifikation häufig unzureichend
Zwar hat die Bundesregierung durch Gesetzesänderungen den Zugang zum Ausbildungsund Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert, doch bestehen in der Praxis noch viele Fragen: Wer darf arbeiten? Was muss ich als Arbeitgeber beachten? Welche Qualifikationen liegen vor?
Die verfügbaren Daten sprechen dafür, dass die berufliche Qualifikation der Flüchtlinge deutlich geringer ist als bei anderen Ausländergruppen. Das stellt Unternehmen und Mitarbeiter gemeinsam vor erheblichen Anforderungen.
Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Der Aufenthaltstitel „Aufenthaltserlaubnis“ für Asylberechtigte, anerkannten Flüchtlingen sowie Kontingentflüchtlingen bedeutetuneingeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Bei Aufenthaltsgestattung/Duldung ist der Arbeitsmarktzugang eingeschränkt: 1.-3. Monat Arbeitsverbot, 4.-15. Monat Arbeitsmarktzugang mit Zustimmung der Ausländer behörde sowie nach Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), ab 16. Monat Arbeitsmarktzugang mit Zustimmung der Ausländerbehörde und nach Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durch BA, nach 4 Jahren freier Arbeitsmarktzugang
Die Vorrangprüfung entfällt für ausländische Hochschulabsolventen in einem akademi- schen Mangelberuf, wenn sie die Voraussetzungen der „Blauen Karte EU“ erfüllen (www.blue-card.de) und für Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen und als gleichwertig anerkannten Ausbildung, die eine der Ausbildung entsprechende Beschäftigung in einem Mangelberuf - gemäß der Positivliste für Ausbildungsberufe der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen (www.zav.de/positivliste).
Eine betriebliche Ausbildung ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde für Geduldete ab sofort und für Asylbewerber ab dem 4. Monat möglich. Keine Zustimmung ist bei Hospitationen erforderlich.
Zur Unterstützung der Unternehmen sind Ansprechstellen geschaffen:
IHK-Lübeck: 0 45 1 / 600 62 00
HK-Hamburg: 0 40 / 36 13 81 38
gemeinsamer Arbeitgeber- Service Agentur/ Jobcenter:
Herr Marc Synwoldt
Telefon: 0 40 / 526 52 660
Herr Alexander Stojimirovic
Telefon: 0 40 / 526 52 222
StellWERK des Jobcenters:
Herr Jan Brodzinski
Telefon: 0 45 51 / 90 83 414
Herr Henning Zeuge
Telefon: 0 45 51 / 90 83 407
Migrationsbeauftragter des Jobcenters:
Herr Matthias Hoge
Telefon: 0 45 51 / 90 83 438
Migrationsbeauftragte der Agentur für Arbeit:
Frau Marlies Rathsack
Telefon: 0 40 / 526 52 103
Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen des Kreises Segeberg:
Bereich Arbeit und Ausbildung,
Frau Keck, 0 45 51 / 951 235
Landesmindestlohn ist Integrationshindernis
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDUFraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eine Abschaffung des Landesmindestlohns gefordert: „Wir müssen jede Anstrengung unternehmen, um Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive schnell und gezielt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einzugliedern. Der Landesmindestlohn steht diesem Ziel entgegen“, erklärte Callsen. Dieser sei im Bundesvergleich am höchsten. Auch die Nachweispflichten für Unternehmer verursachten zusätzliche unnötige Kosten. „Der Eintritt ins Arbeitsleben fördert wie keine zweite Maßnahme die Integration und verringert die Belastung unseres Sozialstaates. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass SPD, Grüne und SSW am Integrationshindernis Landesmindestlohn festhalten“, sagte Callsen.