Bad Segeberg. Wer ein Unternehmen führt, denkt oft an Strategie, Kunden und Finanzen – aber selten an Eheverträge und Erbrecht. Dabei ist gerade für Unternehmer entscheidend, wie im Ernstfall Vermögen verteilt wird. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24) zeigt, dass individuell ausgehandelte Eheverträge rechtlich wirksam sein können – auch wenn darin der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird.
Der Fall: Unternehmerehevertrag mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer mit seiner Ehefrau einen Ehevertrag geschlossen, in dem Gütertrennung vereinbart und der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wurde. Streitpunkt war später die Frage, ob diese Regelung wirksam war oder ob eine „unangemessene Benachteiligung“ vorlag.
Der BGH stellte klar: Ein solcher Ehevertrag ist wirksam, wenn beide Parteien bei Vertragsschluss auf Augenhöhe verhandeln und die Vereinbarung keine extreme Schieflage erzeugt. Besonders wichtig: Die Ehefrau war wirtschaftlich unabhängig und hatte sich anwaltlich beraten lassen. Damit fehlte es an einer einseitigen Übervorteilung.
Bedeutung für Unternehmer und Selbstständige im Erbrecht
Gerade für Unternehmer ist diese Entscheidung wegweisend:
- Schutz des Unternehmens: Durch klug gestaltete Eheverträge lassen sich Streitigkeiten um Firmenanteile vermeiden, die ansonsten im Erbfall oder bei Scheidung das Unternehmen gefährden könnten.
- Planung der Unternehmensnachfolge: Wer schon zu Lebzeiten klare Regelungen trifft, erleichtert den späteren Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation.
- Absicherung der Familie: Auch Eheverträge können so gestaltet werden, dass der Ehepartner nicht leer ausgeht – etwa durch Ausgleichs- oder Unterhaltsregelungen.
Kurz gesagt: Ehe- und Erbverträge sind wichtige Bausteine einer vorausschauenden Nachfolgeplanung – und zwar nicht nur für große Familienunternehmen, sondern auch für Freiberufler und Selbstständige.
Fazit: Warum Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht wichtig ist
Die Entscheidung des BGH zeigt, dass Unternehmer gute Chancen haben, ihre Vermögens- und Unternehmensstruktur rechtssicher zu gestalten – wenn sie frühzeitig handeln und rechtliche Beratung einholen.
Als Anwalt aus Bad Segeberg stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrechtzur Seite. Ich unterstützte Unternehmer und Selbstständige dabei, Ehe- und Erbverträge so zu gestalten, dass Ihr Lebenswerk geschützt bleibt und Konflikte in der Familie vermieden werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er wurde mit KI-Hilfe erstellt und redaktionell bearbeitet.