Artikel
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Metallgewerbe-Innung Mittelholstein setzt auf Kontinuität und stärkt Vorstandsteam
15.05.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Investition in Qualität und Wachstum am Standort Henstedt-Ulzburg
06.05.2026
Handwerkskammer Hamburg
Hamburger Handwerksindex HHX sinkt weiter „Betriebe brauchen jetzt klare politische Signale!“
23.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Sparkasse Südholstein
Martin Deertz wird Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Südholstein und Yvonne Rosenberger wird Mitglied des Vorstands
31.03.2026