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Agentur201720
Artikel
Metropolregion Hamburg
Internationalisierung als Chance im Tourismus
Während der Pandemie haben sich die Marktanteile im internationalen Tourismus neu verteilt. Die Tourismusbranche erhielt in dieser Zeit Unterstützung durch das Leitprojekt „Gemeinsam International“ der Metropolregion Hamburg. Das Projekt zielte darauf, den Tourismus aus ausgewählten Nachbarländern anzukurbeln. Unternehmen wurden ermuntert, ihre Angebote stärker auf Wünsche und Bedürfnisse ausländischer Gäste auszurichten. Wichtige Ansatzpunkte waren dabei internationale Qualitätsstandards.
Mit dem Ende der Pandemie reisen auch internationale Gäste – vor allem aus den Nachbarländern – wieder in die Metropolregion Hamburg. Für Tourismus und Einzelhandel sind sie eine attraktive Zielgruppe: Internationale Gäste sind meist Übernachtungsgäste, nutzen diverse Freizeitangebote und shoppen gerne. Aber sie sprechen eine andere Sprache, auch in Sachen Service und Qualität. Was ist für dänische oder schwedische Gäste wichtig? Worauf achten Niederländer? Wie gut sind wir auf ihre Erwartun
01.03.2023
Statista
Social Media in Deutschland: TikTok im Aufwind
Elon Musk ist neuer Twitter-Chef und viele User:innen verlassen deshalb das (sinkende?) Boot. Hier in Deutschland war das soziale Netzwerk nie der Liebling der Massen. Wie die Infografik auf Basis von Umfragen im Rahmen des Statista Global Consumer Surveys zeigt, erreichte Twitter im Jahr 2020 mit 22 Prozent der Befragten seinen größten Nutzer:innenanteil und rutschte in den Folgejahren wieder ab.
Ein ähnliches Schicksal ereilte Facebook – 2020 war Metas Aushängeschild in Deutschland noch das meistgenutzte soziale Medium, ist es 2022 mit 71 Prozent der Befragten nur noch auf Platz zwei hinter YouTube. Neben Instagram und TikTok konnte die Video-Plattform in den letzten Jahren immerhin geringe Zuwächse verzeichnen
25.11.2022
Statista
Facebook-Daten: Behördenneugierde nimmt zu
Medien meldeten kürzlich, dass Facebook der Polizei offenbar die Daten einer 17-jährigen Nutzerin aus Nebraska übergeben hat. Gegen die Teenagerin wird wegen einer mutmaßlich illegalen Abtreibung ermittelt. Dass das größte Soziale Netzwerk der Welt Nutzer:innendaten an ermittelnde Regierungsstellen und Behörden herausgibt, ist gängige Praxis. Im vergangenen Jahr bearbeitete das Unternehmen rund 426.000 solcher Anfragen - das entspricht einem Plus von 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem eigenen Transparency Center gibt Facebook bei über 70 Prozent der Ersuchen Daten heraus. Die mit Abstand neugierigsten Behörden sitzen in den USA (123.653 Anfragen im Jahr 2021). Dahinter folgen Indien (95.657) und Deutschland (31.795). In Bezug auf den Nebraskafall ist Facebooks Mutterkonzern die Zusammenarbeit mit der Polizei -
24.08.2022
Statista
DSGVO-Bußgelder knacken 2021 die Milliardengrenze
Im vergangenen Jahr wurden laut Zählung von enforcementtracker.com 434 Strafen auf Grund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Die verhängten Bußgelder haben zusammengenommen ein Volumen von 1,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2019 waren es 73, 2020 172 Millionen Euro. Die mit Abstand höchste Einzelstrafe wurde über Amazon verhängt. Das Vergehen des E-Commerce-Riesen: Nichteinhaltung der allgemeinen Grundsätze der Datenverarbeitung. Weitere 225 Millionen Euro soll WhatsApp zahlen. Dem zu Facebook gehörenden Messenger-Dienst wird die unzureichende Erfüllung der Informationspflichten vorgeworfen. Und auch den dritten Platz belegt mit Google-Frankreich ein Tech-Unternehmen.
06.07.2022
Statista
Social Media Boom? Nur dieser eine Anbieter legt in Deutschland noch zu!
Heute veröffentlicht Meta seine Geschäftszahlen für das 4. Quartal 2021. Mit Umsatz und Gewinn dürften sie in Menlo Park mal wieder hinreichend zufrieden sein. Das Nutzerwachstum des Sozialen Netzwerksdürfte dagegen erneut eher bescheiden ausfallen. In Europa stagniert die Anzahl der täglich aktiven Nutzer:innen bereits seit Anfang 2020. In Deutschland zeichnet sich dem Statista Global Consumer Survey zufolge sogar ein Abwärtstrend ab. Das betrifft Facebook und WhatsApp gleichermaßen, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Bei den 18-29 Jährigen Social Media-Nutzer:innen sind sogar nur noch rund die Hälfte der Befragten regelmäßig bei Facebook unterwegs. Eine Ausnahme bildet Instagram, dass auch bei der letzten Welle der Statista-Umfrage zulegen konnte.
15.06.2022
eRecht24
Achtung Online-Shops: Drittes Geschlecht muss als Anrede angeboten werden!
Diskriminierung einer nicht-binären Person
Noch im Oktober 2021 hatte sich die später klagende Person in einem Online-Shopzwei Laufhosen bestellt. Damals noch als „Herr B.“ Wenige Tage später erwirkte B. beim zuständigen Standesamt eine Änderung der Personenstandsdaten, so dass seither in der Rubrik Geschlecht „keine Angabe“ eingetragen ist. Gut drei Wochen später bestellte B. erneut in dem Shop. Nach wie vor standen dabei in der Eingabemaske nur die Anredemöglichkeiten „Herr“ und „Frau“ zur Auswahl. Die Bestätigung der Bestellung begann folglich auch diesmal mit den Worten „Sehr geehrter Herr B.“ Die klagende Person sah darin eine Benachteiligung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sowie eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Über einen Anwalt forderte B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500,- Euro und die Unterlassung weiterer
09.05.2022
eRecht24
Facebook: US-Handelsbehörde darf auf die Zerschlagung des Konzerns klagen!
Belege für Monopolstellung nachgereicht
Dieses Mal habe Facebook wohl kein Glück gehabt, lässt Richter James E. Boasberg in seiner jüngsten Stellungnahme durchblicken. Die FTC habe ihre ursprüngliche Klageschrift ergänzt, abgeändert und mit zahlreichen zusätzlichen Fakten versehen. Wichtigster Punkt: Die Behörde könne ihre Ansicht belegen, dass der Zuckerberg-Konzern auf dem Markt der sogenannten „persönlichen sozialen Netzwerke“ eine Vormachtstellung einnehme. Darunter fallen nach der Definition der FTC ausdrücklich nur solche Plattformen, bei denen es in erster Linie um die Pflege persönlicher Beziehungen geht. Neben Facebook seien das Snapchat und die bereits eingestellten Dienste Google+, MySpace und Friendster. Nicht als direkte Konkurrenz gelten demnach Twitter, [YouTube](https://www.e-recht24.de/artikel/marke
28.04.2022