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Bernd Maaß
Gas-Hausschau – der jährliche Check
Quickborn (lm/jj) Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages bei einem Gasversorgungsunternehmen übernimmt der Endverbraucher die Verantwortung für seine Hauptgasleitung ab dem Übergabepunkt, der Hauptabsperreinrichtung. Aber was genau bedeutet das?
„Als Endverbraucher gelten Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter“, erklärt Schornsteinfeger und Brandschutzexperte Bernd Maaß. „Eigentümer und Vermieter stehen hier zudem in der Versicherungspflicht.“
Sicherheit durch regelmäßige Kontolle
„Der Gesetzgeber verlangt, nach der ersten Überprüfung vor Inbetriebnahme der Gasleitungen des Hauses auf Dichtheit, die Gebrauchsfähigkeit anschließend alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen nachzuweisen.“ Bernd Maaß rät zu einer jährlichen Gas-Hausschau. „Damit vermeiden Sie hohe Reparaturund Folgekosten“, so der Experte. Bei der Gas- Hausschau werden alle frei verlegten Erdgasleitungen auf ihren einwandfreien Zustand sowie die Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler
31.03.2016