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Stadt Quickborn erhebt Einwendungen gegen Hillwood-Nachtrag

Quickborn (em) Der Kreis Segeberg hat die aufgrund eines erfolgreichen Eilverfahrens der Stadt Quickborn nicht vollziehbare Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood noch nicht aufgehoben. Unterdessen versucht die Firma Hillwood über einen zweiten Nachtrag zur ursprünglichen Baugenehmigung zu einer rechtmäßigen Baugenehmigung zu gelangen. In diesem zweiten Nachtrag soll das Verkehrsaufkommen massiv von 1.600 LKW-Fahrten in der Ursprungsbaugenehmigung auf 700 LKW-Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr sowie 80 LKW-Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr reduziert werden. Diese Reduzierung soll bei gleichbleibender Gewerbefläche, gleichbleibender Beschäftigtenzahl sowie unveränderter Anzahl der Hallen und Ladetore erfolgen. Im Rahmen einer Beteiligung als „Nachbarin“ ist der Stadt Quickborn am 2. Dezember 2024 kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt worden, über die Feiertage bis zum 2. Januar 2025 Einwendungen gegen den zweiten Nachtrag zu erheben. Von dieser Möglichkeit hat di
14.01.2025
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Stadt Quickborn leitet weitere rechtliche Schritte gegen Hillwood-Baugenehmigung ein

Quickborn (em) Auch einen Monat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Kreis Segeberg die rechtswidrige Hillwood-Baugenehmigung noch immer nicht zurückgezogen. Jetzt liegen der Stadt Quickborn zahlreiche Hinweise von besorgten Ellerauer und Quickborner Bürgerinnen und Bürgern vor, die nahelegen, dass auf dem gerichtlich stillgelegten Gelände in der Gemeinde Ellerau weiterhin Bautätigkeiten vorgenommen werden. Nachdem Bürgermeister Thomas Beckmann den Kreis Segeberg am 24. Juli 2024 aufgefordert hat, entsprechend einzuschreiten, hat die Stadt Quickborn beim Verwaltungsgericht Schleswig ergänzend beantragt, einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zu treffen. „In der letzten Woche mussten wir feststellen, dass auf der Hillwood-Baustelle plötzlich wieder richtig Verkehr ist“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann den Antrag vor dem Verwaltungsgericht, mit dem die Durchsetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Stadt Quickborn err
01.08.2024