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Neu: 90 Prozent Förderung mit Weiterbildungsbonus Pro

Das neue Förderprogramm „Nachhaltige Kompetenzentwicklung - Weiterbildungsbonus Pro“ knüpft an den bewährten „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ an und hat bei der Bezuschussung der Kosten für die Weiterbildung Erwerbstätiger noch eine Schippe draufgelegt. Außerdem soll durch eine branchenübergreifende Öffnung des Förderprogramms die Resilienz möglichst vieler Erwerbstätiger gestärkt werden. Denn ohne die Kompetenz der Beschäftigten sind Erholung und Entwicklung der Wirtschaft nicht möglich. Die neuen Konditionen Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von den Arbeitgebern oder den Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro beziehungsweise unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig. Der „Weiterbildungsbonus Pro“ wird aus EU-Mitteln im Rahmen des "Landesprogramm
12.07.2021