B2B Wirtschaft

Artikel

Handelskammer Hamburg

Rekordwert bei Geschäftsrisiken – Stimmung der Hamburger Wirtschaft verharrt auf niedrigem Niveau

Hamburg. Die Stimmung in der Hamburger Wirtschaft hat sich zum Ende des zweiten Quartals 2026 zwar leicht verbessert, lässt aber keine Trendwende in der Wirtschaft erkennen. Das aktuelle Konjunkturbarometer der Handelskammer Hamburg zeigt: Das Geschäftsklima legt gegenüber dem Frühjahr geringfügig zu, bleibt aber mit 89,6 Punkten hinter den Vorjahreswerten (Q2 2025: 94,9 Punkte, Q2 2024: 94,5 Punkte) zurück. Die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Monate sind weiterhin klar pessimistisch, Investitions- und Personalplanungen bleiben zurückhaltend. Bemerkenswert ist der Blick auf die Geschäftsrisiken: Mit 68,6 Prozent nennen so viele Unternehmen wie nie zuvor in den 16-Jahren der Handelskammerbefragung die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als eines ihrer größten Risiken. _“Die leichte Aufhellung im Geschäftsklima ist leider noch kein Signal für einen nachhaltigen Aufschwung”, ordnet Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Ham
16.07.2026
WEP

So gelingt die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt!

Kreis Pinneberg. Viele Gründungsinteressierte und Selbstständige stehen vor Problemen, wenn es um die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt bei der Existenzgründung geht. Eine effiziente, frist- und termingerechte Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. In einer kompakten, kostenlosen und digitalen Informationsveranstaltung erhalten Gründer wichtige Hinweise und Informationen zu den Themen: Steuerliche Ersterfassung, Anmeldung im Elster-Portal, Termine und Fristen sowie abschließend das kleine 1x1 für Soloselbstständige. Datum: 08.10.2026 Uhrzeit: 10:00 - 11:30 Uhr Alle Gründungsinteressierten und Jungunternehmer*innen aus dem Kreis Pinneberg können teilnehmen. Zur Teilnahme werden benötigt: PC oder Notebook mit stabilem Internetzugang, Kamera und Mikrofon. Diese sollten während der Veranstaltung eingeschaltet bleiben. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gerne a&#x
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Freisprechung der Tischler-Innung Neumünster

„Holz ist der beste Rohstoff“ - Zehn junge Gesellen bereichern das Handwerk

01.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026