Artikel
Kreis Segeberg
Technische Kooperation zur gewerkeübergreifenden digitalen Planung von Bahninfrastruktur
09.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
Die 10. „OUTDOOR jagd & natur” 2026 – der Auftakt in die Jagd- und Outdoor-Saison!
13.02.2026
Kreis Pinneberg
Moderne Verwaltung: Kreis Pinneberg setzt auf KI
Ja, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist sinnvoll für die Verwaltung. Das ist das Fazit nach zwei Jahren Projekt KI@PI beim Kreis Pinneberg. Der volle Name des Projekts lautet „KI@PI - Erfolgreich steuern und entscheiden“. Im Kern ging es darum, mit Hilfe von KI und Machine Learning den künftigen Finanzbedarf für Sozialausgaben im Haushalt präzise vorauszusagen und Fehler in der Sachbearbeitung automatisch zu erkennen. Im Ergebnis können Zeit, Energie und auch Kosten gespart werden.
„Verwaltung geht als moderner Arbeitgeber innovativ voran – auch beim Einsatz digitaler Technik“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Es ist ein toller Erfolg dieses Projekts, dass wir in Zeiten enger Haushalte mit Künstlicher Intelligenz Einsparmöglichkeiten aufspüren.“
Das Ende des Projekts bedeutet gleichzeitig den Start ins Alltagsgeschäft. Die Kreisverwaltung will Künstliche Intelligenz auch künftig einsetzen, um die positiven Effekte der Technik weiterhin zu
22.01.2026
Agentur für Arbeit
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Ela
09.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher
Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielswiese schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden besch
07.01.2026
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Schleswig-Holstein plant 15-Millionen-Investition für neues Forschungszentrum zur Energiewende
KIEL. Schleswig-Holstein setzt bei der Energiewendeforschung weiter auf Ausbau und Profilierung: Mit dem Haushaltsbeschluss des Landtags vom 10. Dezember 2025 ist die Finanzierung für das geplante „Leistungselektronische Anwendungszentrum Schleswig-Holstein“ (LEA.SH) am Campus der HAW (Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Kiel gesichert. Bis zu 15,28 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren in den Aufbau des Gebäudes fließen. Es ist geplant, hierfür 13,28 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Bereich der kritischen Technologien im Sinne der EU-Initiative „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) sowie zwei Millionen Euro Landesmittel einzusetzen.
Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke betont: „Mit LEA.SH investieren wir gezielt in eine Schlüsseltechnologie der Energiewende und stärken gleichzeitig die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins. Das Zentrum verbindet Spitzenforschung
19.12.2025
IHK Lübeck
IHK zu Lübeck sendet Weckruf an die Politik: „Wir brauchen Reformen!“
Die Stimmung in der Wirtschaft trübt sich ein. Waren im Hansebelt bis zum Sommer noch Optimismus und Vertrauen in den politischen Kurs vorherrschend, fehlt es den Unternehmen zunehmend an Zuversicht. „Diese Erkenntnis ergibt sich aus persönlichen Gesprächen mit unseren Mitgliedern und aus unseren Konjunkturumfragen“, sagt Thomas Buhck, Präses der IHK zu Lübeck. Nach fast sechs Jahren Dauerkrisen fehlt es an wirksamen Impulsen für nachhaltiges Wachstum.
„Unsere Wirtschaft benötigt dringend echte Reformen zum Abbau bürokratischer Pflichten und Hemmnisse, vor allem der hohen Abgaben und Steuern“, so Buhck. Ebenso wichtig seien Verlässlichkeit in den politischen Entscheidungen und im Verwaltungshandeln, damit die Unternehmen wieder für die Zukunft planen können. Sein Appell richtig sich vor allem an die Bundesregierung und die Europäische Union, deren Entscheidungen große Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Und es sei auch nicht einsehbar, dass in diesem Span
17.12.2025