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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Wirtschaftsentwicklung Kreis Segeberg (WKS)
Zukunftswerkstatt "Mit Dänemark verbunden - jetzt Wachstumschancen nutzen!"
28.10.2025
bitcom.org
Digitales Büro: Wie der Umzug in die Cloud gelingt
Online am selben Dokument arbeiten, statt Aktenordnern die Ablage digital organisieren oder Rechnungen elektronisch erstellen und versenden – die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen zu einem Digitalisierungsschub geführt. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es aber häufig am Know-how, um solche Lösungen zu etablieren. Der neue Leitfaden „Das Digital Office aus der Cloud“ des Digitalverbands Bitkom will hier Abhilfe schaffen und Beispiele für entsprechende Angebote aus der Cloud liefern. „Wer auf Cloud-Dienste setzt, muss nicht zu Beginn hohe Summen in Hardware und Lizenzen investieren, sondern zahlt für die Leistung, die genutzt wird – und die mit dem eigenen Bedarf mitwachsen kann“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „Dazu kommt, dass Digitalisierungsprojekte, die auf Cloud-Lösungen zurückgreifen, häufig schneller zu
23.03.2022
First Class Agentur GmbH
Steigern Sie IHRE Effizienz!
Mit über 20ig jähriger Erfahrung des Dialog- bzw. Beziehungsmarketing und damit verbundener qualifizierter Kundenbetreuung, Kundenbindung und Neukundengewinnung übernehmen wir u.a. folgende Leistungen im Detail: Die vertriebsunterstützenden Aktivitäten für Sie oder/oder Ihren Vertrieb und Aussendienst umfassen die Neukundengewinnung und verbindliche Terminierung, Kundenzufriedenheitsbefragungen, Bedarfsanalysen Auftragsvor- und Nachbearbeitung, Kundenrückgewinnung, Einladungen und Begleitung zu Veranstaltungen & Messen sowie die nachhaltige Angebotsverfolgung. Die Dienstleistungen der Kundenbetreuung umfassen die telefonische & elektronische Annahme bzw. Auftragserfassung, Disposition, Telesales, Reklamationsbearbeitung und generelle Annahme der – in Warteschleife befindlichen Anrufer oder Überhänge Ihrer Zentrale, die Auskunftserteilung, Beratung bzw. Weiterleitung an Ihre zuständigen Bereiche. Dies alles ist auf bundesweit oder auch regional agierende Unternehmen
16.06.2021
Wirtschaftsredaktion
knk Gruppe veröffentlicht neues Major Release des VM Verlags-Managers®
Kiel (em) Die Business Unit muellerPrange der knk Business Software AG gibt den Launch des neuen Major Releases des VM Verlags-Managers® bekannt. Die neue VM-Version – der VM 2020 – steht ab heute für aktive Kunden zum Download bereit. Im Zentrum des neuen Releases steht vor allem die technische Modernisierung: die Umstellung des VM auf 64-Bit, um die Kompatibilität des VM mit modernen Betriebssystemen sicherzustellen. Darüber hinaus wurden auch verschiedene funktionale Erweiterungen umgesetzt. Rosemarie Lade, Leiterin der VM-Werkstatt und der knk-Business Unit muellerPrange, erläutert: „Wir haben in den letzten Jahren viel in die technologische Modernisierung und damit vor allem in die Zukunftsfähigkeit des VM Verlags-Managers® investiert. Die vertrauten Oberflächen bleiben für die VM-Anwender bestehen. Die Umstellung auf 64-Bit betrifft vor allem die zugrundeliegende Systemtechnologie, die nun für einen stabilen und performanten Betrieb auf modernen Betriebssystemen s
26.05.2020