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IHK Schleswig-Holstein
Verrentungswelle rollt an: IHK-Fachkräftemonitor berechnet Auswirkungen
Kiel. Die schwache Konjunktur entlastet den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein derzeit nur scheinbar. Trotz der aktuell gedämpften Arbeitskräftenachfrage verschärft sich der demografisch bedingte Fachkräftemangel weiter und wird die Wirtschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die Zahl der offenen Stellen im Land wird nach Berechnungen des IHK-Fachkräftemonitors von aktuell rund 43.000 auf über 100.000 im Jahr 2035 steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Das Sommer-Update des Monitors, das aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt, verdeutlicht: Der Personalmangel bleibt eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Die Situation wird sich auch dadurch verschärfen, dass bis 2035 im nördlichsten Bundesland rund 335.000 Menschen in Rente gehen werden. „Die Verrentungswelle kommt jetzt richtig ins Rollen. Schleswig-Holstein braucht langfristige Fachkräftestrategien. Unternehmen sollten das akt
16.07.2026
EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Wenn Wasser zum Standortfaktor wird: Norderstedter Zukunftsdialog diskutiert die Ressource der Zukunft
16.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein bestätigt Vorstand einstimmig
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet
Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster
15.07.2026
Norderstedt
After Work Sky Bar im Airport Plaza Hamburg: Donnerstags entspannt in den Feierabend starten
14.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs
14.07.2026