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Handelskammer Hamburg

Hamburg Port Summit: "Mehr Tempo für Infrastruktur und Resilienz"

Hamburg. Wie können die deutschen Seehäfen ihre Rolle als Wirtschaftsmotor im Norden und Versorgungs-Hub für ganz Deutschland auch in Zukunft erfüllen? Darüber diskutieren Expertinnen und Experten beim Hamburg Port Summit in der Handelskammer. Vor dem Hintergrund globaler Krisen, dem Wettbewerb um effiziente Abläufe und einer neuen Rolle in der Verteidigungspolitik, geht es aktuell vor allem um eines: Verlässlichkeit. „Gerade die Seehäfen als Scharnier des internationalen Handels sind aktuell in höchstem Maße gefordert, sich weiterzuentwickeln, angesichts der weltweiten Herausforderungen. Und die Politik ist dabei mehr denn je gefordert, endlich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Häfen ihrer tragenden Rolle besser gerecht werden können“, betont Handelskammer-Vizepräses Kay Schiebur zur Eröffnung des Hamburg Port Summit. Ein Schwerpunkt des Hamburg Port Summit 2025 ist die Hafeninfrastruktur. Besonders die Köhlbrandquerung und die A
13.11.2025
Gutachten zur Zielerreichung

Erreichen der Klimaschutzziele - Deutliche Einschränkungen für die Wirtschaft

Hamburg will bis 2045 klimaneutral werden und hat hierfür einen Klimaplan mit konkreten Maßnahmen erlassen, die auf wissenschaftlichen Untersuchungen beruhen und bereits umgesetzt werden. Um herauszufinden, ob und vor allem wie Hamburg seine bereits bestehenden Klimaziele früher erreichen könnte, hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Ende 2024 ein Kurz-Gutachten in Auftrag gegeben. Die nun fertig gestellte Studie zeigt, dass eine Klimaneutralität bis 2040 flächendeckende und deutlich spürbare Umsteuerungen in vielen Lebensbereichen in Hamburg erfordern würde. Gleichzeitig hebt sie schon die bisherigen Klimaschutzziele Hamburgs als „ambitioniert“ hervor – gerade auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. Aus Sicht des Gutachterkonsortiums, bestehend aus Hamburg Institut und Öko-Institut e. V., wären für ein Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2040 zusätzliche Maßnahmen in unterschiedlichen
17.09.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bauvertragsrecht und Gewährleistung: Was man wissen muss

Bad Segeberg (Em) Ein Einblick in Gewährleistungsfristen und Haftungsfragen bei Bauprojekten:  Die Reform des Bauvertragsrechts, die seit 1. Januar 2018 gilt, brachte bedeutende Änderungen für Unternehmen im Baugewerbe mit sich. Noch immer gibt es Fälle, in denen diese Neuerung noch nicht beachtet werden. Insbesondere die Neuregelung der Mängelgewährleistung hat direkte Auswirkungen auf die Haftung und Pflichten von Handwerksbetrieben. Wesentliche Änderungen im Bauvertragsrecht Mit der Reform wurden spezielle Regelungen für Bauverträge, Bauträgerverträge und Verbraucherbauverträge in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt. Zu den zentralen Neuerungen zählen: Einführung einer Zielfindungsphase Verbindliche Angaben zur Bauzeit Regelungen über nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs Anordnungsrecht des Bestellers bei fehlender Einigung über Änderungen Neuregelung der Abnahme Normierung der Kündigung aus wichtig
03.12.2024
Wirtschaftsrat der CDU e.V.

9. Norddeutscher Wirtschaftstag 2024: „Perspektiven schaffen, Chancen nutzen“

Bremen/Hamburg/Hannover/Kiel/Schwerin - Anlässlich des 9. Norddeutschen Wirtschaftstages (NWT) in Bremen fordern die norddeutschen Landesverbände des Wirtschaftsrates der CDU e.V. ihre Landesregierungen und Parlamente auf, die föderalistischen Hürden zwischen den norddeutschen Bundesländern zugunsten eines koordinierten und gemeinsamen Handelns zu überwinden.  „Entscheidend ist, jetzt Handlungsfähigkeit des Staats nachzuweisen und mit Mut und Entschlossenheit den Herausforderungen der Zeit zu begegnen. Negatives Wirtschaftswachstum hat es in den letzten Jahrzehnten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gegeben, die Entwicklung ist Gift für die Soziale Marktwirtschaft und birgt auch gesellschaftspolitischen Sprengstoff. Die länderübergreifende Zusammenarbeit muss jetzt verstärkt und den Unternehmern endlich wieder Vorfahrt gewährt werden!“, erklärt der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Bremen, Jörg Müller-Arnecke – getreu nach Ludwig Erhard „j
07.09.2024
Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen

Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können • Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im schlimmsten Fall den Ruin bedeutet. Zudem können in die Vollmacht entsprechende Weisungen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass die Geschäfte im eigenen Sinne fortgeführt werden. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollte absolutes Vertrauen zwischen dem Unternehmer und dem Bevollmächtigten bestehen. Empfehlenswert ist auch das Vorbereiten eines Notfallkoffers, durch den berechtigte Vertreter auf einen Blick alle wichtigen Pläne, Kopien bedeutender Dokumente sowie Hinweise zum Aufbewahrungsort der Originale
24.05.2023
IHK Schleswig-Holstein

Lieferketten, Gaskrise, Antriebs- und Energiewende: Die Zukunftsperspektiven der Häfen in Schleswig-Holstein

Die Systemrelevanz der Häfen war nie so sichtbar wie heute. Sie sind Schnittstelle zwischen Wasser, Schiene und Straße, für den Tourismus unverzichtbar und nehmen bei Umwelt- und Klimaschutz eine Vorreiterrolle ein. Gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft betonte die IHK Schleswig-Holstein bei ihrem 4. Maritimen Parlamentarischen Abend, wie wichtig es ist, die Häfen für die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen fit zu machen. „Unser Wirtschaftsstandort ist ohne die Häfen von Flensburg bis Helgoland, von List bis Lübeck nicht denkbar. Die Corona-Pandemie, aber auch eine Schiffshavarie im Suezkanal haben den Blick für die internationalen Lieferketten geschärft und verdeutlicht, wie sehr wir vom Verkehrsträger Wasser abhängig sind. Der russische Überfall auf die Ukraine hat dieses Problem noch verstärkt, und spätestens die drohende Energiekrise hat jedem gezeigt, wie wichtig unsere Häfen sind“, sagte Knud Hansen, Vizepräsident der IHK Schleswig-
11.09.2022
BFW Landesverband Nord e.V.

Hamburger Wohnungswirtschaft fordert Senat auf: "Wiederanfahren des Kohlekraftwerks Moorburg prüfen"

Hamburg (em). Die wohnungswirtschaftlichen Bündnispartner der Stadt Hamburg haben den Senat der Hansestadt aufgefordert, ernsthaft und ohne ideologische Scheuklappen das Wiederanfahren des früheren Kohlekraftwerks Moorburg zu prüfen. „Angesichts der dramatischen Situation infolge des sich abzeichnenden Mangels an Erdgas ist es unverzichtbar, darüber nachzudenken, eines der modernsten Kohlekraftwerke Deutschlands unverzüglich wieder in Betrieb zu nehmen, sollte das möglich sein“, erklärten der BFW Landesverband Nord, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband Deutschland IVD Nord e.V.. „Jetzt ist keine Zeit für ideologische Debatten oder Befindlichkeiten. Stattdessen muss der Hamburger Senat rasch herausfinden, ob das Kraftwerk Moorburg noch eine gewisse Zeit weiterlaufen kann. Ausflüchte, dass das Wiederanfahren des Kraftwerks kompliziert sei, sind ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die s
06.07.2022
BDVM

Betriebsschließung durch das Corona-Virus: Hier geht es um die Rolle der Versicherungswirtschaft der Zukunft!

Seit Tagen wird auch in den Presseveröffentlichungen die Frage thematisiert, ob die Versicherer im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung leisten müssen oder nicht. Als klare Linie ist erkennbar, dass die meisten Versicherer hier eine ablehnende Haltung einnehmen. Wir sind diesem Standpunkt bereits mit zahlreichen Schreiben an diverse Versicherer entgegengetreten und haben insbesondere darauf verwiesen, dass nach unserer Meinung bereits die Auslegung der Bedingungen eine Einstandspflicht ergibt. Zudem kommt noch der neue § 1 a VVG hinzu, der die Versicherer auch und gerade bei der Schadenabwicklung verpflichtet, im besten Interesse der Kunden zu handeln. Dies führt zu der Frage, ob der Maßstab „im besten Interesse“ nicht auch die Auslegung der Bedingungen bestimmt. Sollte die Versicherungswirtschaft bei ihrer – im Wesentlichen – ablehnenden Haltung bleiben, sind zahlreiche Prozesse über mehrere Instanzen vorprogrammiert. Ob gerade diese Fälle dann auch die Frage d
07.03.2022