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Aktuelle Urteile, klare Tipps, starke Checklisten
Gewerberaummiete & Mieterhöhung: Indexmiete unter der Lupe
Bad Segeberg. Indexmieten sind in der Gewerberaummiete beliebt, weil sie Mieten „automatisch“ an den Verbraucherpreisindex koppeln – für viele Vermieter klingt das nach planbarer Mieterhöhung, für viele Mieter nach fairer Lastenteilung. In der Praxis entscheidet aber der genaue Wortlaut der Klausel, die häufig übersehen wird und die am Ende teuer werden kann. Die jüngsten Entscheidungen zeigen: Was nicht transparent, ausgewogen und sauber konstruiert ist, fällt.
Was die Gerichte aktuell sagen – kurz & knackig
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2025 – I-10 U 146/24
Wertsicherungs-/Preisanpassungsklausel in einem Gewerbemietvertrag unwirksam: Das Gericht wendet AGB-Kontrolle an (neben dem PrKG) und betont Transparenz- und Fairnessanforderungen; überhöhte Zahlungen sind zu erstatten. Für die Vertragsgestaltung ist das ein Weckruf, der Klarheit, Symmetrie und ein nachvollziehbares Rechenmodell verlangt.
LG Wuppertal, Urteil vom 24
23.09.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Gerichtsstand und Rechtswahl im Geschäftsverkehr: Was Unternehmer wissen sollten
06.05.2025
FH Kiel
Land fördert Projekt der FH Kiel zur effizienten Nutzung von KI-Sprachmodellen für Start-ups
KIEL. ChatGPT hat es vorgemacht: Text-, Bild- und Videogeneratoren auf Basis von KI-Technologien ermöglichen eine neue und sehr effiziente Produktion von Inhalten. Sie bieten eine Erleichterung im Arbeitsalltag und besonders Start-ups mehr Zeit bei der inhaltlichen Umsetzung ihrer Ideen. Hier setzt das Projekt "AI2Entrepreneur – AI-Assisted Entrepreneurship Education and Development" der Fachhochschule Kiel an.
Ziel ist eine Potenzialanalyse von Werkzeugen für die KI-gestützte Produktion von Content wie Marketingtexte oder Produktbeschreibungen, deren präzise Formulierung für viele Gründerinnen und Gründer große Herausforderungen darstellen. Zudem sollen im Rahmen von Gründungsvorhaben auch neuartige und spezifische Schulungsformate konzipiert werden. Das KI-Projekt erhält eine Landesförderung in Höhe von rund 200.000 Euro. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter überreichte am 24. August den Förderbescheid an die Projektleiterin Prof. Dr. Doris Weßels.
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30.08.2023
eRecht24
Achtung Online-Shops: Drittes Geschlecht muss als Anrede angeboten werden!
Diskriminierung einer nicht-binären Person
Noch im Oktober 2021 hatte sich die später klagende Person in einem Online-Shopzwei Laufhosen bestellt. Damals noch als „Herr B.“ Wenige Tage später erwirkte B. beim zuständigen Standesamt eine Änderung der Personenstandsdaten, so dass seither in der Rubrik Geschlecht „keine Angabe“ eingetragen ist. Gut drei Wochen später bestellte B. erneut in dem Shop. Nach wie vor standen dabei in der Eingabemaske nur die Anredemöglichkeiten „Herr“ und „Frau“ zur Auswahl. Die Bestätigung der Bestellung begann folglich auch diesmal mit den Worten „Sehr geehrter Herr B.“ Die klagende Person sah darin eine Benachteiligung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sowie eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Über einen Anwalt forderte B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500,- Eur
09.05.2022
E-Recht24
DSGVO: Auskunftsanspruch auch für Aktenvermerke und Telefonnotizen
Rechtsstreit um Auslegung der DSGVO
Jahrelang hatte sich die Klägerin von einer Finanzberatung umfassend zu Kapitalanlagen und Versicherungen beraten lassen. Im Jahr 2019 machte sie von ihrem Auskunftsrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch. Im Rahmen einer Klage vor dem Landgericht München (Az.: 3 O 909/19) forderte sie die Aushändigung aller personenbezogenen Daten. Insbesondere ging es ihr um Kopien von Unterlagen, die das Unternehmen bei einer ersten Anfrage nicht hatte herausgeben wollen: Telefonnotizen, Aktenvermerke, Protokolle, E-Mails, Briefe und Zeichnungsunterlagen für Kapitalanlagen.
Was sind „personenbezogene Daten“?
Artikel 15 der DSGVO gibt Betroffenen das Recht, Auskunft über möglicherweise gespeicherte oder verarbeitete personenbezogene Daten zu verlangen. Er bildet d
25.03.2022
E-Recht24
DSGVO: Amazon wendet tägliche Strafzahlungen wegen Datenschutz-Verstößen ab
Sommer 2021: Rekordstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro
Grundlage der Auseinandersetzung bildet eine DSGVO-Beschwerde von der französischen Bürgerrechts-Organisation La Quadrature du Net und 10.000 unterstützenden Personen. Sie kritisieren, dass Amazon Kundendaten per Tracking erfasst und zu Werbezwecken auswertet. Wer bei dem weltgrößten Versandhändler einkaufen will, muss der Verarbeitung zustimmen. Lange hielt sich die zuständige Datenschutz-Aufsicht mit einer Entscheidung zurück. Nach immerhin drei Jahren allerdings kam die Behörde zu dem Schluss, dass Amazons Praxis gegen europäisches Datenschutz-Recht verstoße. Als Konsequenz verhängte man mit 746 Millionen Euro die höchste Strafe seit Einführung der DSGVO. Gleichzeitig forderte die CNPD, innerhalb eines halben Jahres Abhilfe zu schaffen. Andernfalls müsse das Unternehmen zusätzliche Zwangsgelder in Höhe
12.03.2022
WirtschaftsDialog Fachforum Beitband
An die Glasfaser, fertig, los!
Hamburg (fg/kv) Im ersten WirtschaftsDialog Breitband auf der siebten B2B NORD analysierten Dr. Axel Bernstein (CDU Landtagsabgeordneter), Theo Weirich (Stadtwerke Norderstedt) und Christof Sommerberg (Deutsche Glasfaser), wie der Ausbau von Glasfaser in Deutschland für die digitale Zukunft möglich ist.
Das Ziel der Landesregierung Schleswig-Holstein ist klar formuliert. Anders als die Bundesregierung und die EU es gemacht haben, wurden hier ganz bewusst keine Bandbreitenziele formuliert. Man hat zwischen Technologie und Infrastruktur unterschieden und ein Infrastrukturziel formuliert, das eine flächendeckende Versorgung mit der Technologie Glasfaser eröffnet. Somit wird in eine Infrastruktur investiert, die zukunftsorientiert ist und auch alle künftigen Bandbreitenbedarfe ohne große Zusatzinvestitionen abdecken kann.
Trotzdem kommt der Ausbau nur schleppend voran. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Für Dr. Axel Bernstein ist das Ziel zeitlich zu weit gestec
22.06.2016
Kreis Segeberg
Starker Partner für den Mittelstand
Neumünster (em) Mit rund 400 mittelständischen Unternehmen aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und Verkehr im Raum Neumünster-Rendsburg gehört der Unternehmensverband Mittelholstein e.V. zu einem der mitgliederstärksten und bestaufgestellten Verbände im Herzen Schleswig-Holsteins.
Neben der Geschäftsstelle Rendsburg betreibt der Unternehmensverband Mittelholstein e.V. seit 1967 auch eine Geschäftstelle in Neumünster, in der Geschäftsführer Gerd Kühl mit seinem Team für die Mitglieder und solche, die es noch werden wollen, als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung steht.
So nimmt der Verband vielfältige Aufgaben für seine Mitglieder wahr. Das Hauptaugenmerk liegt dabei sicher auf der Wahrung der allgemeinen sozial- und wirtschaftspolitischen sowie der arbeitsrechtlichen Interessen der Mitgliedunternehmen. Aber auch die Fortbildung der Unternehmer, des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Mitgliedsunternehmen - gerade im
31.08.2011