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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?

Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden? Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann. Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt? Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026
ZEBAU – Zentrum für Energien, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH

Ausgezeichnet: Klimafreundliche Sanierung im Hamburger Bestand

Hamburg. Mit dem Hamburger Sanierungspreis 2026 für Nichtwohngebäude zeichnet die Stadt erstmals herausragende Beispiele energetischer Gebäudemodernisierung im Nichtwohnbau aus. Unter der Schirmherrschaft von Senatorin Katharina Fegebank würdigt der Preis innovative Projekte, die ambitionierten Klimaschutz im Gebäudebestand praktisch umsetzen. Gewinner der Kategorie „Einzelmaßnahmen“ ist die „Villa Bondenwald“ (Andreas Heller Architects & Designers) sowie der Kategorie „Gesamtmaßnahmen“ die Gewerbehalle in der Sportallee 77 (SHK Fachunternehmen Holger Voigt).  Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Sanierung unseres Gebäudebestands ist ein großer Hebel für die Wärmewende. Wer saniert statt neu zu bauen, schützt das Klima doppelt: durch mehr Effizienz und den Erhalt wertvoller Ressourcen. Mit dem neuen Hamburger Sanierungspreis zeichnen wir genau jene Vorreiter aus, die hier Verantwortung übernehmen
09.02.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Hamburg bei ambitionierten Klimazielen auf Kurs

Hamburg. Der Hamburger Senat hat den Zwischenbericht zum Umsetzungsstand des Hamburger Klimaplans 2025 vorgelegt. Der Bericht informiert über die Fortschritte und Herausforderungen auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele – insbesondere mit Blick auf das Zwischenziel, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Und das Ergebnis ist ermutigend: Im Jahr 2023 hat die Freie und Hansestadt ihre Emissionen im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990 bereits um 42,9 Prozent gesenkt – das sind 6,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister: „Hamburg hat im Klimaschutz seit 2011 große Fortschritte gemacht. Bei steigenden Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen sowie zunehmender Wirtschaftsleistung wurden die CO2-Emissionen deutlich gesenkt. Grundlage für den Erfolg sind ein fachlich fundierter Klimaplan und eine systematische Klimaschutzstrategie, die wir konsequent fortführen. Der Volksentscheid zum Klimaschutzgesetz hat d
07.01.2026
CDU-Landesparteitag

Zukunftsregion Hansebelt: Neue Möglichkeiten zwischen Hamburg und Kopenhagen schaffen

Kreis Segeberg. Der Bau der Festen Fehmarnbeltquerung führt zu großen Veränderungen im östlichen als auch im südlichen Schleswig-Holstein. Die Verbindung der Metropolregion Hamburg mit der Region Kopenhagen-Malmö wird gefestigt und durch die zukünftige schnelle Erreichbarkeit von Kopenhagen und Malmö ergeben sich neue Chancen für die gesamte Region. Denn es entsteht eine neue europäische Zukunftsachse Hamburg-Kopenhagen. Sobald der Tunnel nicht nur Fehmarn und Lolland, sondern Kontinentaleuropa mit Skandinavien verbindet, dauert die Fahrt mit dem ICE von Lübeck nach Kopenhagen und umgekehrt nur zwei Stunden. So werden Unternehmen, Wissenschaft, Forschung und Tourismus stärker verbunden als je zuvor.  Bereits vor einigen Jahren hat die privat-organisierte Initiative „Der Hansebelt e.V.“, dem mittlerweile rund 140 Unternehmen aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Ostholstein, Segeberg und Stormarn angehören, das Standortmarketing der Region übernommen un
03.11.2025
Behörde für Finanzen und Bezirke

Hamburg beschließt Photovoltaikstrategie

Hamburg. Für eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung: Der Senat hat in dieser Woche die neue Photovoltaikstrategie verabschiedet – damit geht die Freie und Hansestadt Hamburg einen entscheidenden Schritt in Richtung Energiesouveränität. Ziel der Strategie ist es, die Umsetzung von Photovoltaikprojekten in Hamburg deutlich zu erleichtern. Hamburg verfolgt ambitionierte Ausbauziele: Bis 2030 soll eine installierte Photovoltaikleistung von 500 bis 800 Megawatt Peak (MWp) erreicht werden, bis 2035 sogar 1 bis 1,5 Gigawatt Peak (GWp). Dafür ist eine deutliche Steigerung des jährlichen Zubaus erforderlich. Die Beschleunigung des Ausbaus stärkt Hamburgs Energiesouveränität und erhöht die Versorgungssicherheit – gerade in Zeiten globaler Krisen und Unsicherheiten. Zum Vergleich: Aktuell entspricht die PV-Leistung in Hamburg 234 MWp. Hamburg will PV-Leistung auf öffentlichen Dächern ausbauen Nach einem Monitoringbericht der Umweltbehörde wur
16.10.2025
BFW Landesverband Nord e.V.

Höhere Mieten und Bremse für Neubau als Folge des Hamburger Zukunftsentscheids

Hamburg. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände in Hamburg, der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen(VNW), warnen vor den Folgen des Hamburger Zukunftsentscheids. Denn ein „Ja“ zum Zukunftsentscheid hätte für die Hamburgerinnen und Hamburger gravierende Folgen: Das Wohnen in der Stadt würde noch teurer werden.  „Wir teilen das Ziel, den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen“, sagt Kay Brahmst, Vorstandsvorsitzender des BFW Nord. „Aber die Forderungen des Zukunftsentscheids sind überzogen, technisch und handwerklich nicht umsetzbar – und sie gefährden die Bezahlbarkeit des Wohnens in Hamburg.“ Die Kritik der wohnungswirtschaftlichen Verbände konzentriert sich auf drei Punkte: 1. Kostenexplosion für Mieterinnen und Mieter Die Sanierungsvorgaben des Zukunftsentscheids gehen über die ohnehin schon hohen gesetzlichen Anford
01.10.2025