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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH
Krisenvorsorge im Unternehmen – Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist zu handeln
21.07.2026
Norderstedt
After Work Sky Bar im Airport Plaza Hamburg: Donnerstags entspannt in den Feierabend starten
21.07.2026
WEP
So gelingt die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt!
Kreis Pinneberg. Viele Gründungsinteressierte und Selbstständige stehen vor Problemen, wenn es um die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt bei der Existenzgründung geht. Eine effiziente, frist- und termingerechte Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit.
In einer kompakten, kostenlosen und digitalen Informationsveranstaltung erhalten Gründer wichtige Hinweise und Informationen zu den Themen: Steuerliche Ersterfassung, Anmeldung im Elster-Portal, Termine und Fristen sowie abschließend das kleine 1x1 für Soloselbstständige.
Datum: 08.10.2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:30 Uhr
Alle Gründungsinteressierten und Jungunternehmer*innen aus dem Kreis Pinneberg können teilnehmen.
Zur Teilnahme werden benötigt: PC oder Notebook mit stabilem Internetzugang, Kamera und Mikrofon. Diese sollten während der Veranstaltung eingeschaltet bleiben. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gerne a
16.07.2026
EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Wenn Wasser zum Standortfaktor wird: Norderstedter Zukunftsdialog diskutiert die Ressource der Zukunft
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet
Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster
15.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs
14.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen
Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude
08.07.2026