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BFW Landesverband Nord e.V.
Höhere Mieten und Bremse für Neubau als Folge des Hamburger Zukunftsentscheids
Hamburg. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände in Hamburg, der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen(VNW), warnen vor den Folgen des Hamburger Zukunftsentscheids. Denn ein „Ja“ zum Zukunftsentscheid hätte für die Hamburgerinnen und Hamburger gravierende Folgen: Das Wohnen in der Stadt würde noch teurer werden.
„Wir teilen das Ziel, den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen“, sagt Kay Brahmst, Vorstandsvorsitzender des BFW Nord. „Aber die Forderungen des Zukunftsentscheids sind überzogen, technisch und handwerklich nicht umsetzbar – und sie gefährden die Bezahlbarkeit des Wohnens in Hamburg.“
Die Kritik der wohnungswirtschaftlichen Verbände konzentriert sich auf drei Punkte:
1. Kostenexplosion für Mieterinnen und Mieter
Die Sanierungsvorgaben des Zukunftsentscheids gehen über die ohnehin schon hohen gesetzlichen Anford
01.10.2025
Aktuelle Urteile, klare Tipps, starke Checklisten
Gewerberaummiete & Mieterhöhung: Indexmiete unter der Lupe
Bad Segeberg. Indexmieten sind in der Gewerberaummiete beliebt, weil sie Mieten „automatisch“ an den Verbraucherpreisindex koppeln – für viele Vermieter klingt das nach planbarer Mieterhöhung, für viele Mieter nach fairer Lastenteilung. In der Praxis entscheidet aber der genaue Wortlaut der Klausel, die häufig übersehen wird und die am Ende teuer werden kann. Die jüngsten Entscheidungen zeigen: Was nicht transparent, ausgewogen und sauber konstruiert ist, fällt.
Was die Gerichte aktuell sagen – kurz & knackig
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2025 – I-10 U 146/24
Wertsicherungs-/Preisanpassungsklausel in einem Gewerbemietvertrag unwirksam: Das Gericht wendet AGB-Kontrolle an (neben dem PrKG) und betont Transparenz- und Fairnessanforderungen; überhöhte Zahlungen sind zu erstatten. Für die Vertragsgestaltung ist das ein Weckruf, der Klarheit, Symmetrie und ein nachvollziehbares Rechenmodell verlangt.
LG Wuppertal, Urteil vom 24
23.09.2025
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
"Klimaneutralität nicht vorziehen - unbezahlbare Kosten drohen"
Hamburg. Eine deutliche Mehrheit der am Gemeinwohl orientierten Hamburger Wohnungsunternehmen halten ein Vorziehen von Klimaneutralität nicht für umsetzbar. Das ergab eine Umfrage unter den VNW-Mitgliedern in der vergangenen Woche. Demnach lehnen 79 Prozent die Idee, Klimaneutralität bereits 2040 zu erreichen, ab. Drei Prozent halten die Auswirkungen für ihr Unternehmen für „schwer einzuschätzen“. Zwei Prozent hätten kein Problem mit dem Vorziehen.
Hintergrund ist der für den Herbst dieses Jahres geplante Volksentscheid, bei dem Hamburgerinnen und Hamburger darüber abstimmen können, ob die Hansestadt Klimaneutralität bereits 2040, also fünf Jahre früher als bislang geplant, erreichen soll. Zudem haben rund 150 europäische Unternehmen und Investoren in einem Brief an die Europäische Union gefordert, die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2040 um mindestens 90 Prozent zu senken. Zu den Unterzeichnern gehöre die Hamburger Otto-Gruppe, berichtete das N
03.06.2025
BFW Nord
Hamburger Wohnungswirtschaft lehnt ein Vorziehen von Klimaneutralität ab
Hamburg (em) Hamburgs SPD und Grüne verhandeln derzeit über eine Neuauflage der Rathauskoalition. Kern der Verhandlungen dürften Maßnahmen sein, die eine Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase betreffen. Dazu hat Hamburgs Wohnungswirtschaft – BFW Landesverband Nord, Grundeigentümerverband Hamburg, Immobilienverband Deutschland IVD, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) – nachfolgende Erklärung verabschiedet..
Die Wohnungswirtschaft lehnt ein in Teilen der Hamburger Politik favorisiertes Vorziehen der Klimaneutralität Hamburgs um fünf Jahre auf 2040 ab. Aus unserer Sicht wird dieser Schritt unbezahlbare Kosten verursachen. Dies wird am Ende zu deutlich höheren Mieten führen, dem Klimaschutz aber nicht wirklich dienen.
Um den Gebäudebestand der Hansestadt klimaneutral zu machen, müssen wissenschaftlichen Studien zufolge mindestens 40 Milliarden Euro investiert werden. Bei rund 900.000 Wohnungen bedeutet das im Durchschnitt eine Investition von r
09.04.2025
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Klimaneutralität ist möglich, aber teuer
Hamburg/Kiel. Die sozialen Vermieter fordern, den Menschen auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 ehrlich zu sagen, was es kostet und wie stark es das Wohnen verteuern wird. Zugleich erwarten die am Gemeinwohl orientierten Vermieter von der Politik eine Berechnung, wie sich Klimaneutralität auf die Wohnkosten auswirken wird.
„In Hamburg sollen in den kommenden Jahrzehnten mehrere große Wohnungsbauprojekte umgesetzt werden, in Wilhelmsburg, Oberbillwerder und im Westen der Stadt“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Ich fürchte, dass die Umsetzung durch überbordende Anforderungen an den Klimaschutz stark behindert wird und am Ende nicht gelingt.“
Derzeit leiden Wohnungsbauprojekte unter hohen Kosten. „Gestiegene Zinsen und Baukosten, bestehende Klimaschutzauflagen konterkarieren Versuche, den Aufwand für die Errichtung von Wohnungen, beispielsweise durch den Hamburg-Standard, zu reduzieren“, sagt VNW-D
20.03.2025
Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen
Vom Kopf auf die Füße - Hohe Kosten bedrohen das bezahlbare Wohnen
Nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): "Der künftige Hamburger Senat wird die Maßnahmen zum Klimaschutz vom Kopf auf die Füße stellen müssen.
Bislang sehen politische Beschlüsse vor, dass Hamburg bis 2045 klimaneutral werden soll. Allerdings gibt es bereits Forderungen, nach denen die Hansestadt dieses Ziel schon im Jahr 2040 erreichen soll. Die sozialen Vermieter erwarten, dass der Senat dieser Forderung deutlich entgegentritt.
Der Gebäudesektor ist für ein Viertel der CO2-Emissionen mit verantwortlich. Ein Teil davon entfällt auf Wohngebäude. Daher sind wir uns dessen bewusst, dass die Wohnungswirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Erreichen von Klimaneutralität leisten muss. Das stellen wir auch nicht in Frage. Klimaschaden wird teurer als Klimaschutz.
40 Milliarden Euro für Klimaneutralität allein in Hamburg
Wir wissen aber bereits heute aus verschiedenen w
13.03.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Kündigung wegen Eigenbedarf – Wann ist sie rechtens?
Bad Segeberg (em) Die Kündigung eines Mietvertrags wegen Eigenbedarfs gehört zu den häufigsten und gleichzeitig umstrittensten Themen im Mietrecht. Ein neues Urteil dürfte die Diskussion um das Thema weiter anheizen. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie in Lübeck, Neumünster oder Bad Segeberg kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Aber wann ist eine Eigenbedarfskündigung tatsächlich rechtens? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Fallstricke gibt es für Vermieter? Hier kommen ein paar wichtige Tipps:
Grundlagen: Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Als erstes: Was versteht man eigentlich unter einer Eigenbedarfskündigung und wo ist das geregelt?
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen, wenn er die Mietwohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Eigenb
18.12.2024
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen
Wohnungspolitische Wahlkampfversprechen sind existenzgefährdend für faire Vermieter
Hamburg/Schwerin/Kiel. Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben wohnungspolitischen Wahlkampfversprechen Grünen als existenzgefährdend kritisiert. „Vor allem die massive Aufwertung einer Mietpreisbremse und die deutliche Ausweitung ihrer Wirkung ist aus unserer Sicht betriebswirtschaftlich schwierig und geht an der Realität von am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen vorbei“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).
„Im schlimmsten Fall werden dadurch jene Wohnungsunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht, die das bezahlbare Wohnen und damit den sozialen Frieden in den Quartieren sichern. Mieten sind nämlich die einzige Einnahmequelle für soziale Vermieter, da diese weder mit Boden spekulieren noch mit Wohnungen handeln.“
Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete der rund 350 VNW-Wohnungsunternehmen liegt derzeit bei monatlich 6,59 Euro pro Quadratmeter.
„Die Möglichkeiten, Mieterhöhungen a
18.12.2024