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Flächenbilanz
Hamburg baut seinen Flächenbestand weiter aus
Hamburg. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht.
Finanzsenator und LIG-Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Mit der positiven Flächenbilanz, die der LIG für das vergangene Jahr vorlegen kann, unterstreicht Hamburg erneut, wie engagiert und vorausschauend die Stadt ihre Flächenpolitik gestaltet – im Sinne einer lebenswerten und zukunftsfähigen Metropole. Wir treiben mit unserer Bodenpolitik aktive wichtige Projekte an: Von Azubiwohnen bis hin zur Entwicklung von Persp
13.08.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Hilfestellung für Kommunen beim Umgang mit sogenannten Problemimmobilien
KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es mit einem neuen Grundlagenpapier eine umfangreiche Hilfestellung für Kommunen im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien. Im Zusammenhang mit vernachlässigten Mehrfamilienhäusern hat die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) das Papier entwickelt. Es soll Kommunen in Schleswig‑Holstein konkrete Hilfestellungen bieten, um die entsprechenden Immobilien frühzeitig zu erkennen, negative Entwicklungen zu verhindern und betroffene Quartiere wieder zu stabilisieren.
Problemimmobilien sind Gebäude, die entweder nicht richtig genutzt werden oder gravierende bauliche Mängel aufweisen. Solche Missstände können die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen und das gesamte Wohnumfeld belasten. Das Papier legt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten dar: Früherkennung, strategische Vorbereitung, gezielte Stabilisierung und, falls nötig,
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wenn Produktqualität zur Strafsache wird: BGH hebt Freisprüche im Maskenvertrieb auf
27.07.2026
EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Wenn Wasser zum Standortfaktor wird: Norderstedter Zukunftsdialog diskutiert die Ressource der Zukunft
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Stadt Quickborn
"Perspektive wechseln" Unternehmensfrühstück erstmals direkt bei einem Quickborner Unternehmen
01.07.2026