Die Bundesnetzagentur überprüft stichprobenartig elektrische und elektronische Produkte, Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, Haushaltsgeräte oder Produkte mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Wie die Ergebnisse des Jahres 2021 zeigen, hat die Bundesnetzagentur in rund 91 Prozent der durch den Zoll an sie gemeldeten Fälle die Produkte für den deutschen Markt nicht freigegeben.

Wie Spiegel Online berichtet, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr den Verkauf von fast 23 Millionen verbotenen Produkten gestoppt.

Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Mio. erreichten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Diese Funkkopfhörer arbeiteten z.B. auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist verboten. Zahlreiche Funkkopfhörer wiesen zudem erhebliche formale Mängel auf, wie z. B. fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende bzw. fehlerhafte technische Unterlagen.

Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten mit einer Stückzahl von rund 3,7 Mio. gefolgt von rund 3,3 Mio. ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten wurden vermehrt formale Mängel wie z. B. fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt.

Häufig auffällig waren auch beispielsweise LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, welche Störungen verursachenkönnen und ein teils hohes Risiko bergen.

Der Zoll hat 2021 nahezu 6.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In rund 91 Prozent der Fälle hat die Bundesnetzagentur die Produkte für den deutschen Markt nicht freigegeben, weil sie eindeutige Mängel identifizierte. Insgesamt waren rund 320.000 Produkte betroffen.

Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz zeitgleich in Verbindung mit der neuen europäischen Markt­überwachungs­ver­ord­nung. Es müssen bei elektrischen Geräten und Funkanlagen die Kontaktdaten eines in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteurs angegeben werden. Sind keine entsprechenden Kontaktdaten angegeben, darf man die Produkte nicht verkaufen und nicht nach Deutschland einführen.

So prüft die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überprüft stichprobenartig elektrische und elektronische Produkte, Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, Haushaltsgeräte oder Produkte mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Bundesweit werden Produkte z.B. nach folgenden Kriterien überprüft:

  • Ist das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt?
  • Ist das Produkt zu identifizieren und sind die Herstellerangaben korrekt?
  • Ist dem Produkt eine deutsche Bedienungsanleitung, inkl. notwendiger Nutzungs- und Warnhinweisen, beigefügt?
  • Liegt eine korrekte Konformitätserklärung vor?
  • Kann das Produkt Funkstörungen verursachen?

Produkte von trade-e-bility prüfen lassen

Wie die Ergebnisse des Jahres 2021 zeigen, hat die Bundesnetzagentur in rund 91 Prozent der durch den Zoll an sie gemeldeten Fälle die Produkte für den deutschen Markt nicht freigegeben. trade-e-bility setzt genau an diesem Punkt an und prüft Ihre Produkte und Dokumente: nicht nur im Hinblick auf die Bundesnetzagentur, sondern auch nach möglichen Risiken durch z.B. Zoll-Kontrollen, wettbewerbsrechtlichen Abmahungen, Compliance-Risiken der Produkte in Ihrem Online-Shop und vielen weiteren Kriterien.

Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/750687-397 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.