„Trotz der Rekordsteuereinnahmen ziehen die Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze wieder deutlich an. Die öffentliche Hand sollte immer bedenken, dass niedrige Hebesätze für Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor sind“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. Einer Umfrage der IHK Schleswig-Holstein zufolge erhöhten 20 Prozent der Gemeinden ab 2.000 Einwohnern in diesem Jahr ihre Gewerbesteuerhebesätze. In 2018 waren es nur vier Prozent. Bei der Grundsteuer B waren es sogar 25 Prozent der Kommunen (2018: acht Prozent), die die die Hebesätze erhöhten. „Die nach oben drehende Steuerspirale muss gestoppt werden“, fordert die Präsidentin. Im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform ergänzt Kühn: „Wir benötigen eine unbürokratische und aufkommensneutrale Umsetzung. Die Kommunen dürfen eine Reform nicht dazu nutzen, neue Einnahmen im Bereich der Grundsteuer zu generieren und dabei die Unternehmen zusätzlich zu belasten. Trotzdem sollte auch bis zum Inkrafttreten in 2025 Ruhe einkehren und das jetzige Belastungsniveau jedenfalls nicht überschritten werden. Spitzenwerte bei der Grundsteuer von 700 Prozent in Glücksburg und 690 in Flensburg sind schon jetzt sehr hoch.“ Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Schleswig-Holstein beträgt derzeit 363 Prozent (2018: 360 Prozent). Im Bereich der Grundsteuer B stieg der Hebesatz in Schleswig-Holstein um durchschnittlich neun Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Er liegt nun bei 373 Prozent. Die IHK Schleswig-Holstein befragt jährlich Gemeinden ab 2.000 Einwohner zur Höhe der Realsteuerhebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer B. Die Grundsteuer B betrifft alle Grundstücke mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, für das die Grundsteuer A gilt. Mit einer hieraus resultierenden Übersicht gibt sie ansässigen, aber auch ansiedlungs- und umsiedlungsinteressierten Unternehmen eine standortpolitische Orientierungshilfe. Den Realsteueratlas 2019 finden Sie unter folgendem Download (www.ihk-sh.de/realsteueratlas).