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Handelskammer

Hamburg hat das Potenzial zum KI-Hotspot

Hamburg. Künstliche Intelligenz durchdringt nahezu alle Wirtschaftszweige und Arbeitsbereiche. In der Hamburger Wirtschaft ist KI angekommen. Die entscheidende Frage lautet heute jedoch: Wie kann aus dem Standort über die Anwendung hinaus ein führender Hotspot für die Entwicklung innovativer KI-Lösungen und digitale Souveränität werden? Mit dem neuen Impulspapier „Hamburg als KI-Hotspot – Standortbestimmung, Herausforderungen und Zukunftspotenziale von Künstlicher Intelligenz“ möchte die Handelskammer die Diskussion über die Zukunft des KI-Standorts Hamburg voranbringen. Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg: „Hamburg verfügt über ein starkes KI-Ökosystem, leistungsfähige Hochschulen und vielversprechende Unternehmen. Gleichzeitig fehlt es an international sichtbaren Leuchtturmprojekten, einer konsequenten Bünde
11.09.2026
Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH

Grundlagen der Cybersicherheit - Sicher im (digitalen) Alltag

Neumünster. Ein Klick zu viel. Ein Passwort zu wenig. Eine E-Mail, die verdächtig echt aussieht. Und plötzlich kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein ziemlich großes Problem werden. Cybersicherheit klingt oft nach Firewalls, Fachbegriffen und Dingen, um die sich „die IT“ kümmert. Tatsächlich beginnt sie viel früher – bei uns selbst, bei unseren Gewohnheiten und bei der Frage, ob wir eigentlich wissen, was sicher ist und was nur so aussieht. Genau hier setzt die Veranstaltung des Digital Learning Campus Neumünster an: „Sicher im (digitalen) Alltag – Grundlagen der Cybersicherheit“ Prof. Dr. Klaas Ole Kürtz von der HAW Kiel nimmt verbreitete Cyber-Mythen unter die Lupe und zeigt, wo die wirklichen Stolperfallen liegen – und vor allem, was sich ohne IT-Studium und ohne großen Aufwand dagegen tun lässt. Ist Apple wirklich sicherer? Reicht ein Backup? Woran erkenne ich eine gefälschte E-Mail? Und was verändert Künstliche Intelligenz gerade
31.08.2026
WEP

KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Kreis Pinneberg. Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden. Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.   Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen  Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026