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Wirtschafts.Gespräch mit Barbara Messer
Challenge Intelligenz - Herausforderungen annehmen und meistern
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KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026
Kreis Pinneberg. Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden.
Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.
Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen
Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in
30.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs
14.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Letter of Intent
Vier Länder bekennen sich zur Innovationsagentur
Im Rahmen der diesjährigen Ludwigsluster Gespräche haben die Regierungsvertretungen der vier Trägerländer der Metropolregion Hamburg – Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – in einem „Letter of Intent“ ihre Absicht erklärt, eine gemeinsame Innovationsagentur zu gründen. Dies wäre die erste Einrichtung, die Innovationen gezielt länderübergreifend unterstützt - ein Alleinstellungsmerkmal, das sie von bestehenden Strukturen abhebt.
Dazu äußerten sich die vier Regierungsvertretungen im frisch renovierten Goldenen Saal des Schlosses Ludwigslust wie folgt:
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „In der Metropolregion Hamburg arbeiten Länder und Kommunen, Wirtschaftsverbände, Kammern und Gewerkschaften eng zusammen. Heute gehen wir gemeinsam den nächsten Schritt. Wir stellen die Weichen für die Gründung einer Innovationsagentur. Das Ziel ist klar: Wir wollen mehr länderübergreifen
21.06.2026
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
Impulse für die Weiterentwicklung beruflicher Schulen im Zeitalter von Digitalisierung und KI
Hamburg. Berufliche Schulen spielen eine Schlüsselrolle für die Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig verändern Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeitswelt in rasantem Tempo – und damit auch die Anforderungen an Berufliche Bildung und Unterricht. Wie berufliche Schulen diese Entwicklungen mitgestalten können, haben heute rund 300 Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Bildung und Praxis auf einer Fachtagung des Paktes für berufliche Schulen in Hamburg beraten.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie Schul- und Unterrichtsentwicklung an beruflichen Schulen mit Digitalisierung und KI weiter vorangebracht werden können. In elf Fachworkshops erarbeiteten die Teilnehmenden Handlungsempfehlungen für aktuelle Herausforderungen – von digitalen Lernkonzepten über Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen bis hin zu Fragen der Chancengerechtigkeit und der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben.
Katharina
11.06.2026
IHK ehrt Fachwirte, Betriebswirte und Meister
Weiterbildung auch im KI-Zeitalter wichtiger denn je
29.05.2026