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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden

25.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026
Aktuelle Urteile, klare Tipps, starke Checklisten

Gewerberaummiete & Mieterhöhung: Indexmiete unter der Lupe

Bad Segeberg. Indexmieten sind in der Gewerberaummiete beliebt, weil sie Mieten „automatisch“ an den Verbraucherpreisindex koppeln – für viele Vermieter klingt das nach planbarer Mieterhöhung, für viele Mieter nach fairer Lastenteilung. In der Praxis entscheidet aber der genaue Wortlaut der Klausel, die häufig übersehen wird und die am Ende teuer werden kann. Die jüngsten Entscheidungen zeigen: Was nicht transparent, ausgewogen und sauber konstruiert ist, fällt. Was die Gerichte aktuell sagen – kurz & knackig OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2025 – I-10 U 146/24 Wertsicherungs-/Preisanpassungsklausel in einem Gewerbemietvertrag unwirksam: Das Gericht wendet AGB-Kontrolle an (neben dem PrKG) und betont Transparenz- und Fairnessanforderungen; überhöhte Zahlungen sind zu erstatten. Für die Vertragsgestaltung ist das ein Weckruf, der Klarheit, Symmetrie und ein nachvollziehbares Rechenmodell verlangt. LG Wuppertal, Urteil vom 24
23.09.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Einziehung im Strafverfahren – Das unterschätzte Risiko für Unternehmer und Geschäftsführer

Bad Segeberg. Warum Sie als Unternehmer auch dann zahlen könnten, wenn Sie selbst gar nicht verurteilt werden. Viele Unternehmer und Geschäftsführer denken beim Wort „Strafverfahren“ zuerst an klassische Geld- oder Freiheitsstrafen. Doch es gibt eine stille, oft übersehene Gefahr, die erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann: die Einziehung. Als Anwalt für Strafrecht sieht man  immer wieder Fälle, in denen Unternehmen plötzlich mit fünf- oder sechsstelligen Forderungen konfrontiert werden – ohne selbst im Mittelpunkt des Verfahrens gestanden zu haben. Wie das sein kann? Lesen Sie weiter. Was ist die Einziehung? Die Einziehung ist ein rechtliches Instrument, das es dem Staat erlaubt, Taterträge oder aus einer Ordnungswidrigkeit stammende Vorteile einzuziehen – also dauerhaft zu entziehen. Das bedeutet konkret: Wenn durch eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt wurde (z. B. Gel
18.06.2025
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Untreue und Veruntreuung: Was Unternehmer und Geschäftsführer wissen sollten

Bad Segeberg - Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2021 in Deutschland 4.721 Fälle von Untreue erfasst. Die Aufklärungsquote lag dabei bei 95,4 %. Diese Zahlen zeigen, dass eine anwaltliche Vertretung bei diesem strafrechtlichen Vorwurf unbedingt notwendig ist.  Als Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht möchte ich Sie deshalb über die Themen Untreue und Veruntreuung informieren und für diese Begriffe, die  häufig im Unternehmenskontext auftauchen, sensibilisieren.  Denn es können erhebliche rechtliche Konsequenzen für Unternehmer und Geschäftsführer drohen. Was versteht man unter Untreue? Im deutschen Strafrecht ist die Untreue in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie schützt das Vermögen vor schädigenden Pflichtverletzungen von innen heraus. Der Tatbestand der Untreue kann auf zwei Arten erfüllt werden: Missbrauchstatbestand: Hierbei nutzt der Täter seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu ve
10.03.2025