B2B Wirtschaft

Artikel

Handwerkskammer Hamburg

Ausbildungsstart 2026: Handwerk begrüßt neue Azubis

30.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Kreishandwerkerschaft Mittelholstein bestätigt Vorstand einstimmig

15.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs

14.07.2026
Hamburg

Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe

Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung. Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Freisprechung der Tischler-Innung Neumünster

„Holz ist der beste Rohstoff“ - Zehn junge Gesellen bereichern das Handwerk

01.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026