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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Agentur für Arbeit

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.  Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.  Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Ela
09.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher

Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielswiese schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden.  Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden besch
07.01.2026
Wirtschaftsrat Schleswig-Holstein

Dr. Christian von Boetticher als Vorsitzender des Wirtschaftsrates Schleswig-Holstein wiedergewählt

Kiel. Auf ihrer Jahresmitgliederversammlung im Holstenhallen Congress Center Schleswig-Holstein in Neumünster haben die Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein des Wirtschaftsrates Dr. Christian von Boetticher mit großer Mehrheit für weitere zwei Jahre im Amt als Landesvorsitzender bestätigt.  Für von Boetticher, der seit 2019 auch Mitglied im Bundesvorstand des Wirtschaftsrates ist, ist es bereits die fünfte Wahlperiode. Er sagte nach seiner Wiederwahl: „Ich freue mich über den hohen Zuspruch durch unsere Mitglieder für das ganze Landesvorstandsteam. Das ist ein starkes Mandat, auch in den nächsten zwei Jahren die Anliegen der Mitglieder klar zu benennen und bei der Politik mehr Marktwirtschaft, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und insbesondere Praxisnähe einzufordern.“ Ebenfalls in den Landesvorstand wiedergewählt wurden Prof. Dr. Stefan Liebing (Geschäftsführer,  Conjuncta GmbH), Diana Pabst (Geschäftsführende Gesellschaf
25.11.2025
Digitalisierung

Digitalisierungspreis 2025 - vJourney GmbH aus Wasbek ausgezeichnet

KIEL. Mit KI und Sensorik den Bestand von Zuckerrüben in Echtzeit analysieren, mit einem Open-Source-Chatbot den Arbeitsalltag erleichtern, mit Virtual Reality Menschen auch in Pflegeeinrichtungen ein echtes Urlaubserlebnis ermöglichen – drei von zahlreichen, preiswürdigen Projekten aus Schleswig-Holstein, die eines gemeinsam haben: digitalen Innovationsgeist. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat heute, am 5. November, im Wissenschaftszentrum Kiel drei Unternehmen und ihre besonders herausragenden Projekte aus Schleswig-Holstein mit dem Digitalisierungspreis 2025 ausgezeichnet. Der Preis wurde bereits zum achten Mal vergeben und ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Der 1. Platz ist mit 25.000 Euro dotiert und ging an das Projekt KOSMO von der Firma Splitbot aus Lübeck, der 2. Platz (15.000 Euro) an das Owl Eye Analysesystem von Sachtleben Technology aus Mucheln (Kreis Plön) und der 3. Platz (10.000 Euro) an vJourney aus Wasbek. "Gerade in Zeiten des Wandels u
06.11.2025