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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Schleswig-Holstein plant 15-Millionen-Investition für neues Forschungszentrum zur Energiewende

KIEL. Schleswig-Holstein setzt bei der Energiewendeforschung weiter auf Ausbau und Profilierung: Mit dem Haushaltsbeschluss des Landtags vom 10. Dezember 2025 ist die Finanzierung für das geplante „Leistungselektronische Anwendungszentrum Schleswig-Holstein“ (LEA.SH) am Campus der HAW (Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Kiel gesichert. Bis zu 15,28 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren in den Aufbau des Gebäudes fließen. Es ist geplant, hierfür 13,28 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Bereich der kritischen Technologien im Sinne der EU-Initiative „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) sowie zwei Millionen Euro Landesmittel einzusetzen. Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke betont: „Mit LEA.SH investieren wir gezielt in eine Schlüsseltechnologie der Energiewende und stärken gleichzeitig die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins. Das Zentrum verbindet Spitzenforschung
19.12.2025
WEP

Auftakt zum Unternehmensnetzwerk Fachkräfte am 20. Januar

Kreis Pinneberg. Die Sicherung von Fachkräften fordert Unternehmen nach wie vor ganz besonders heraus - auch im Kreis Pinneberg. Um Firmenleiter und ihre Personalverantwortlichen in diesem Prozess noch gezielter zu unterstützen, startet die WEP im Rahmen der Kampagne #KreisPinnebergWirtschaft das neue Unternehmensnetzwerk zum Thema Fachkräfte. Der Termin für diese Auftaktveranstaltung sollte deshalb in keinem Kalender fehlen: 20. Januar 2026. „Wir wollen in unserem Netzwerk bestehende regionale Strukturen miteinander verbinden, Wissen austauschen und konkrete Unterstützungsangebote für den Unternehmensalltag entwickeln. Bei dem Treffen im Frühjahr mit der Fokusgruppe haben wir festgestellt, wie groß der Bedarf – aber auch das Potenzial gemeinsamer Ansätze – in unserer Region ist", erklärt WEP Marketingleiterin Susanne Heyn und betont: „Je größer die Beteiligung der Unternehmen an dem Netzwerk ist, desto größer ist der Nutzen für alle. Deshalb hoffen wir au
19.12.2025
Konjunkturumfrage Herbst 2025

Schiffbau und Schifffahrt legen zu – Hafenwirtschaft unter Druck

Die Stimmung in der maritimen Wirtschaft Norddeutschlands ist im Herbst 2025 uneinheitlich. Während Schiffbau und Schifffahrt spürbar zulegen, trübt sich die Lage in der Hafenwirtschaft leicht ein. Das zeigt die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Nord, dem Zusammenschluss von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern. Sorge bereiten den Unternehmen vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Energie- und Rohstoffpreise, die Entwicklungen der Arbeitskosten sowie die Auslandsnachfrage. Hafenwirtschaft unter Druck Der Geschäftsklimaindex der Hafenwirtschaft sinkt um 0,5 Punkte auf 97,1. Rund ein Fünftel der Unternehmen erwartet eine Verschlechterung der Geschäftslage. Knapp drei Viertel der Betriebe sehen Risiken bei der Entwicklung der Arbeitskosten. Knapp 57 Prozent der Unternehmen klagt über den Fachkräftemangel und mehr als 78 Prozent über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Auslandsnachfrage sehen über 70 Prozent der Betriebe als wirtsch
16.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025