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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar

Hamburg. Die aktuelle Ausgabe 2026 des jährlich erscheinenden „Immobilienmarktberichtes Hamburg“ steht ab sofort kostenfrei digital zum Download zur Verfügung. Der Immobilienmarktbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen des Hamburger Immobilienmarktes im letzten Kalenderjahr. Käufer und Verkäufer von Immobilien benötigen zur Einschätzung des Wertes eine neutrale Informationsgrundlage. Im „Immobilienmarktbericht Hamburg 2026“ werden Umsatz-zahlen sowie Preise von Grundstücken und Immobilien aller Art übersichtlich dargestellt. Weitere wesentliche Informationen und statistisch ermittelte Zusammenhänge ergänzen diese Auswertungen, die sich aus dem Immobilienumsatz im Jahr 2025 ergeben. Grundlage des Immobilienmarktberichts ist – anders als bei vielen anderen Übersichten, die auf Angebotspreisen beruhen – eine Auswertung der tatsächlich notariell beurkundeten Kaufverträge und Preise. Zusätzliche flächendeckend von Käuferinnen u
30.04.2026
Kiezkante

Startschuss für 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum, Kreativflächen und ein Hotel

Hamburg. In enger Abstimmung mit der Stadtentwicklungs-, Finanz- und Kulturbehörde sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte realisieren SAGA und Quantum das Bauvorhaben mit einem klaren Fokus auf soziale Nachhaltigkeit sowie kulturelle Nutzung. 100 Prozent der entstehenden Wohnungen werden als öffentlich geförderter Wohnraum umgesetzt. Ergänzend entstehen Flächen für die Kreativwirtschaft sowie ein Hotel. Insgesamt werden 169 Wohnungen in drei Förderwegen errichtet. Die Wohngebäude entstehen mit sechs beziehungsweise acht Geschossen. Darüber hinaus sind eine Kita sowie sieben Gewerbeeinheiten mit rund 1.300 Quadratmetern Nutzfläche vorgesehen. Zum Spielbudenplatz hin realisiert Quantum ein Hotelgebäude sowie eine Immobilie für kulturelle Nutzungen. In dem Kreativgebäude entstehen auf sieben Etagen Flächen für die Kreativwirtschaft; zusätzlich wird im Erd- und Untergeschoss Raum für einen Livemusik-Club geschaffen. Die Flächen für stadtteilspezifische Club- und Kultu
30.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Textformerfordernis bei Maklerverträgen – Was Unternehmer und Makler jetzt beachten müssen

29.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026