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Ausgezeichnetes Ergebnis und rund 600.000 Euro für soziales Engagement
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Wärmewende, Demografie, Standards: CONBAU Nord 2026 sucht praxistaugliche Antworten für den Wohnungsbau
02.07.2026
Klimaneutralität im Gebäudesektor
„Effiziente Gebäude 2026“ bringt Praxis, Politik und Planung in Hamburg zusammen
Hamburg. Hamburg will fünf Jahre früher als der Bund klimaneutral werden – ein ehrgeiziges Ziel, das die Stadt vor enorme Herausforderungen stellt. Der Gebäudesektor, die Quartiersentwicklung und die kommunale Wärmeplanung stehen dabei im Zentrum einer Transformation, die Mut, Tempo und neue Formen der Zusammenarbeit erfordert. Gleichzeitig wächst die Skepsis: Ist Hamburgs 2040-Ziel realistisch erreichbar, oder überschätzt die Stadt ihre Möglichkeiten? Die „Effiziente Gebäude “ diskutiert 2026 diese Fragen am 01. September 2026 von 10:00–17:00 Uhr in der Freien Akademie der Künste in Hamburg. Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute aus Planung, Baupraxis und Verwaltung und ist als Fortbildung anerkannt.
„Hamburg ist mit seinem Klimaziel "2040" ein Vorreiter für große Städte, die den Weg zum klimaneutralen Gebäudesektor deutlich beschleunigen wollen“, sagt Peter-M. Friemert, Geschäftsführer der ZEBAU GmbH. „Entscheidend wird sein, wie es gelingt,
25.06.2026
Hamburg
#UpdateHamburg 2026 - Förderaufruf für Sozialunternehmen
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation stellt erneut eine Million Euro für sozial-innovative Projekte bereit. Interessierte Organisationen können ihre Projektskizzen bis zum 29. März 2026 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einreichen.
Mit dem Förderaufruf #UpdateHamburg 2026 werden Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in der Stadt gesucht. Der Aufruf richtet sich an (Sozial-)Unternehmen, Hochschulen und weitere Organisationen, die innovative und praxisnahe Lösungen entwickeln, die mindestens eines der vier Dachthemen adressieren:
Soziale Teilhabe
Gesundheit
Bildung
Klima und Umwelt.
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation: „Viele der Fragen, die unsere Stadt bewegen, entscheiden sich vor Ort – in Quartieren, Initiativen und Projekten. #UpdateHamburg gibt Menschen mit guten Ideen, die anpacken wollen, Rückenwind: für mehr Teilhabe, bes
05.02.2026
Hamburg
Rekordbewilligungen bei Sozialwohnungen in der Hansestadt
Hamburg. Hamburg hat im vergangenen Jahr ein sehr gutes Ergebnis bei der Förderung von Sozialwohnungen erzielt: Insgesamt wurden 6.369 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt – so viele wie seit den 1990er Jahren nicht mehr. Damit setzt die Stadt ein starkes Zeichen für bezahlbaren Wohnraum und unterstützt weiterhin gezielt Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen.
Im Neubau wurden 2.742 geförderte Wohnungen bewilligt. Auch im Bereich der Modernisierungen zeigt sich eine deutliche Steigerung: 6.708 Wohnungen wurden für die Modernisierungsförderung genehmigt, davon 1.625 mit neuer Bindungswirkung – rund 1.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Für die Fortführung der Förderung stellt die Stadt im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 868 Millionen Euro bereit. Ziel bleibt es, den Bestand an bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu erweitern. Die Mittel werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zur Verfügung
29.01.2026
Eidelstedt
Über 43 Millionen Euro Investitionen für die Stadtteilentwicklung
Hamburg-Eidelstedt. In den vergangenen zehn Jahren wurden mehr als 43 Millionen Euro in den wachsenden Stadtteil Eidelstedt investiert, um vor allem das Zentrum und die angrenzenden Quartiere attraktiver und fit für die Zukunft zu machen. Die Förderung des Gebiets Eidelstedt-Mitte aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) konnte zum Jahresende 2025 planmäßig beendet werden.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Eidelstedt überzeugt mit seiner Attraktivität und seinem stetigen Wachstum. In den vergangenen Jahren sind hier zahlreiche neue Wohnangebote entstanden, die den Stadtteil noch vielfältiger machen. Damit sich lebendige und gut vernetzte Nachbarschaften entwickeln können, haben wir die soziale Infrastruktur gezielt ausgebaut und Orte geschaffen, an denen Menschen zusammenkommen – sei es für Kultur, Sport oder Freizeit. Es freut mich sehr, dass wir mit RISE die positive Dynamik in Eidelstedt aktiv begleiten und unterst
14.01.2026
Agentur für Arbeit
Winterzeit macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar
Kreis Segeberg. Die Winterzeit machte sich im Dezember auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. So stieg die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Segeberg um 91 auf 7.906 Personen. Doch der saisonale Ausschlag zum Jahresende blieb relativ verhalten. Die Arbeitslosenzahl liegt um 245 Personen unter dem Dezemberwert des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote steigt zum Vormonat von 4,8 auf 4,9 Prozent, vor einem Jahr hatte sie zu diesem Zeitpunkt 5,1 Prozent betragen.
„Saisonal nimmt der Arbeitsmarkt in den Wintermonaten nicht so viele Menschen in Beschäftigung auf. Viele Unternehmen sind im Dezember bei Personaleinstellungen zurückhaltend. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung blieb fast unverändert zum Vormonat, jedoch gelang weniger zuvor Arbeitslosen die Arbeitsaufnahme“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn.
Im Kreis Segeberg beendeten im Dezember 388 Personen ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.
07.01.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?
Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht.
Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt.
1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift).
Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025