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WEP
KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026
Kreis Pinneberg. Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden.
Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.
Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen
Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in
30.07.2026
IHK Schleswig-Holstein
Energiepolitik: Wirtschaft in Schleswig-Holstein fordert Nachbesserungen
Aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein gibt es beim aktuellen EEG‑Entwurf noch Verbesserungspotenzial. Es dominiert weiterhin die Anpassung vieler einzelner Regelungsbausteine. Die Komplexität steigt erneut. Dies stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor wachsende Herausforderungen. Die Anforderungen an Stromvermarktung, Risikomanagement und Projektfinanzierung nehmen deutlich zu. Während größere Unternehmen diese Aspekte häufig intern abbilden können, geraten kleinere Akteure zunehmend unter Druck. „Die Energiewende braucht ein Zusammenspiel vieler Akteure – nicht nur große Konzerne. Wer KMU und Bürgerenergie stärkt, sichert Akzeptanz, Innovation und regionale Wertschöpfung“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.
Entsprechend wichtig sind stabile und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Finanzierung von EE-Projekten ermöglichen. Beim parallel viel diskutierten Netzpaket
23.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Einigkeit und Engagement in der Friseur-Innung – Monika Engling im Amt bestätigt
03.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Letter of Intent
Vier Länder bekennen sich zur Innovationsagentur
Im Rahmen der diesjährigen Ludwigsluster Gespräche haben die Regierungsvertretungen der vier Trägerländer der Metropolregion Hamburg – Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – in einem „Letter of Intent“ ihre Absicht erklärt, eine gemeinsame Innovationsagentur zu gründen. Dies wäre die erste Einrichtung, die Innovationen gezielt länderübergreifend unterstützt - ein Alleinstellungsmerkmal, das sie von bestehenden Strukturen abhebt.
Dazu äußerten sich die vier Regierungsvertretungen im frisch renovierten Goldenen Saal des Schlosses Ludwigslust wie folgt:
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „In der Metropolregion Hamburg arbeiten Länder und Kommunen, Wirtschaftsverbände, Kammern und Gewerkschaften eng zusammen. Heute gehen wir gemeinsam den nächsten Schritt. Wir stellen die Weichen für die Gründung einer Innovationsagentur. Das Ziel ist klar: Wir wollen mehr länderübergreifen
21.06.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
Forschung, Innovation und große Technik auf der NordBau 2026
02.06.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar
Hamburg. Die aktuelle Ausgabe 2026 des jährlich erscheinenden „Immobilienmarktberichtes Hamburg“ steht ab sofort kostenfrei digital zum Download zur Verfügung. Der Immobilienmarktbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen des Hamburger Immobilienmarktes im letzten Kalenderjahr.
Käufer und Verkäufer von Immobilien benötigen zur Einschätzung des Wertes eine neutrale Informationsgrundlage. Im „Immobilienmarktbericht Hamburg 2026“ werden Umsatz-zahlen sowie Preise von Grundstücken und Immobilien aller Art übersichtlich dargestellt. Weitere wesentliche Informationen und statistisch ermittelte Zusammenhänge ergänzen diese Auswertungen, die sich aus dem Immobilienumsatz im Jahr 2025 ergeben.
Grundlage des Immobilienmarktberichts ist – anders als bei vielen anderen Übersichten, die auf Angebotspreisen beruhen – eine Auswertung der tatsächlich notariell beurkundeten Kaufverträge und Preise. Zusätzliche flächendeckend von Käuferinnen u
30.04.2026