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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH
Grundlagen der Cybersicherheit - Sicher im (digitalen) Alltag
Neumünster. Ein Klick zu viel. Ein Passwort zu wenig. Eine E-Mail, die verdächtig echt aussieht. Und plötzlich kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein ziemlich großes Problem werden.
Cybersicherheit klingt oft nach Firewalls, Fachbegriffen und Dingen, um die sich „die IT“ kümmert. Tatsächlich beginnt sie viel früher – bei uns selbst, bei unseren Gewohnheiten und bei der Frage, ob wir eigentlich wissen, was sicher ist und was nur so aussieht. Genau hier setzt die Veranstaltung des Digital Learning Campus Neumünster an:
„Sicher im (digitalen) Alltag – Grundlagen der Cybersicherheit“
Prof. Dr. Klaas Ole Kürtz von der HAW Kiel nimmt verbreitete Cyber-Mythen unter die Lupe und zeigt, wo die wirklichen Stolperfallen liegen – und vor allem, was sich ohne IT-Studium und ohne großen Aufwand dagegen tun lässt.
Ist Apple wirklich sicherer? Reicht ein Backup? Woran erkenne ich eine gefälschte E-Mail? Und was verändert Künstliche Intelligenz gerade
31.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Falsche Xing-Nachricht im Bewerbungsprozess: DSGVO-Schadensersatz ist auch bei einem Versehen möglich
17.08.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Hilfestellung für Kommunen beim Umgang mit sogenannten Problemimmobilien
KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es mit einem neuen Grundlagenpapier eine umfangreiche Hilfestellung für Kommunen im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien. Im Zusammenhang mit vernachlässigten Mehrfamilienhäusern hat die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) das Papier entwickelt. Es soll Kommunen in Schleswig‑Holstein konkrete Hilfestellungen bieten, um die entsprechenden Immobilien frühzeitig zu erkennen, negative Entwicklungen zu verhindern und betroffene Quartiere wieder zu stabilisieren.
Problemimmobilien sind Gebäude, die entweder nicht richtig genutzt werden oder gravierende bauliche Mängel aufweisen. Solche Missstände können die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen und das gesamte Wohnumfeld belasten. Das Papier legt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten dar: Früherkennung, strategische Vorbereitung, gezielte Stabilisierung und, falls nötig,
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wenn Produktqualität zur Strafsache wird: BGH hebt Freisprüche im Maskenvertrieb auf
27.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Handelskammer Hamburg
Red Storm Business: Handelskammer Hamburg initiiert hamburgweiten Aktionstag zur Krisenvorsorge
Cyberangriffe, Stromausfälle, Störungen kritischer Infrastruktur: Krisenszenarien, die lange als Ausnahme galten, gehören inzwischen zum Risikoumfeld vieler Unternehmen. Im Geschäftsalltag fehlt aber häufig die Zeit, die eigene Krisenfähigkeit zu überprüfen.
Mit Red Storm Business initiiert die Handelskammer mit ihren Partnern erstmals einen hamburgweiten Aktionstag zur Krisenvorsorge. Am 24. September 2026 sind Unternehmen aller Größen und Branchen eingeladen, ein Krisenszenario im eigenen Betrieb durchzuspielen und ihre Handlungsfähigkeit auf den Prüfstand zu stellen. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, vom abstrakten Bewusstsein für Risiken ins konkrete Handeln zu kommen. Die Aktion findet im Kontext der zivilmilitärischen Übung Red Storm Charlie (24. bis 26. September) statt, bei der das Hamburger Landeskommando der Bundeswehr die gemeinsame Reaktion von Mili
18.06.2026