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Amtliche Bekanntmachung

Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:  Artikel 1 – Satzungsänderungen  § 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:  § 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last  (1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025
Wirtschaftsredaktion

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Munster für Heide GEO

Munster (em) Die Gesellschafterversammlung der HeideGeo GmbH & Co. KG hat in der Sitzung am 24.10.2019 den Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft festgestellt und die Entlastung des Geschäftsführers beschlossen. Der Jahresabschluss 2018 ist von der Rational GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft worden. Der Prüfungsbericht vom 13.05.2019 beinhaltet folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.Dezember 2018 sowie seiner Ertra
25.11.2019
Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Kita-Ausbau: Start der Verfahren

Henstedt-Ulzburg (em) Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren soll weiter vorangehen. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat schon vor einiger Zeit beschlossen, von weiteren eigenen Planungen abzusehen und stattdessen die Planung, den Bau und Betrieb in die Hände von freien Trägern zu legen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98 „Schule Rhen - Schäferkampsweg „ (2. Änderung - Kindertagesstätte - in Aufstellung) soll dafür ein Grundstück zur Verfügung gestellt werden, auf dem ein freier Träger eine Kindertagesstätte für sechs Gruppen, davon drei U3-/Krippengruppen und drei Kindergarten-/Elementargruppen planen, bauen und zukünftig betreiben soll. Hierfür wird ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt, welches im Auftrag der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom Büro HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Recht
16.05.2017
Bürgerinitiative Bahnstrasse

Start der Auslegungsphase (S-H) zum Projekt „S21“

20.01.2017
Mehrzwecksäle Norderstedt

Vier neue Litfaßsäulen im Stadtgebiet

Norderstedt (em) Aus dem Stadtbild ist sie nicht weg zu denken: die Litfaßsäule. Auch wenn die Art variiert, so stirbt sie nicht denselben Tod wie Telefonzellen. Die Litfaßsäule besitzt immer noch ihre ursprüngliche Funktion als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Bekanntmachungen wie Theater-, Opern- und Kinoprogramme und dient darüber hinaus vor allem regionaler Werbung. Mitte des 19. Jhrdt. wurde sie von Buchdrucker und Theaterschauspieler Ernst Litfaß erfunden. Da sich Leute mit wenig Geld keine Zeitung leisten konnten, war die „Zeitung des kleinen Mannes“, geboren. Zu lesen gab es amtliche Bekanntmachungen ebenso wie die Ankündigungen von Massenvergnügen. In den beiden Weltkriegen wurden sie zweckentfremdet - lange waren die Litfaßsäulen die einzigen noch vorhandenen Informationsquellen um Verwandte wieder zu finden oder Tauschofferten zu entdecken. Später bestimmten Wahlplakate das Bild, bevor sie wieder mit Werbung und Veranstaltungshinweisen
10.10.2014
Gemeinde Henstedt-Ulzburg

CDU fühlt sich von der Verwaltung getäuscht

Henstedt-Ulzburg (em) In der letzten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses wurde für ein umfangreiches Baugebiet in Ulzburg-Süd mit den Stimmen der CDU und BFB der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Ein wesentliches Kriterium für diese Entscheidungsfindung war ein rechtskräftig bestehender B-Plan aus dem Jahr 2007. In der Sitzung am Montag wurde mit den Stimmen der CDU und BFB eine Planung befürwortet, die im Vergleich zum Stand des alten B-Plans deutliche Verbesserungen bringt. Nachdem dieser Beschluss gefasst war, wurde in der gleichen Sitzung, etwa eine Stunde später, unter dem Punkt Unterrichtungen von der Fachbereichsleitung des Bauamtes berichtet, dass sich aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 die Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung von B-Plänen hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen geändert hätten. Deshalb wäre es möglich, dass die beantragten beziehungsweise verabschiedeten B-Pläne
04.03.2014
Stadt Quickborn

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013

Quickborn (em) Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B der Stadt Quickborn haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2013 nicht erteilt werden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl 1973 I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2013 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für
15.01.2013
Stadt Quickborn

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2012

Quickborn (em) Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B der Stadt Quickborn haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2012 nicht erteilt werden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl 1973 I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2012 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbes
09.01.2012