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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Treuhandgeld ist kein Betriebsmittel
01.09.2026
WEP
Wirtschaftskriminalität und Betrugsprävention in Unternehmen
Kreis Pinneberg. Wirtschaftskriminalität kann Unternehmen jeder Größe treffen und erhebliche Schäden anrichten. Umso wichtiger ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, wirksame Schutzmaßnahmen zu etablieren und im Ernstfall richtig zu handeln.
Die Veranstaltung der WEP findet im Rahmen der Reihe „Wirtschaftsschutz - Schutz der Wirtschaft“ gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Kiel, Geschäftsstelle Elmshorn statt. Drei Impulse beleuchten das Thema Wirtschaftskriminalität & Betrugsprävention aus unterschiedlichen Perspektiven und verbinden Prävention, strafrechtliche Praxis und Absicherung.
Datum: Donnerstag, 17. September
Uhrzeit: 16:00 - ca. 18:00 Uhr
Ort: IHK zu Kiel, Geschäftsstelle Elmshorn, Kaltenweide 6, 25335 Elmshorn
Folgende Themen erwarten Sie:
Schäden vermeiden: Prävention, die wirkt
Wie können Compliance Management, interne Kontrollsysteme und die Sensibilisierung von
20.08.2026
IHK zu Lübeck
„Hauptgewinn mit Expertise“: Bildungsministerin Dorit Stenke startet Ausbildungsjahr im Hansebelt
05.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wenn Produktqualität zur Strafsache wird: BGH hebt Freisprüche im Maskenvertrieb auf
27.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden
25.06.2026