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Konsortialtreffen des Norddeutschen Reallabors
Norddeutschland bleibt Taktgeber der Energiewende
Hamburg, 6. November 2025 – Unter dem Motto „NRL meets NEW 4.0“ kamen heute Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Energiewirtschaft in Hamburg zum Konsortialtreffen des Norddeutschen Reallabors (NRL) zusammen. Ziel der Veranstaltung war es, die Erfahrungen aus fast zehn Jahren norddeutscher Energiewendekooperation zusammenzuführen – von NEW 4.0 (2016–2021) bis zum laufenden NRL-Projekt (2021-2027). Diskutiert wurde auch über die Hemmnisse auf dem Weg zu einer resilienten klimaneutralen Energieversorgung für den Norden.
Dass die Energiewende nicht nur ein technologischer Transformationsprozess ist, sondern auch wirtschaftlich gestaltet werden muss, erproben die norddeutschen Bundesländer seit fast einem Jahrzehnt durch gemeinsame Verbundprojekte.
NRL meets NEW 4.0: Fundament für gegenwärtige Herausforderungen
Im Norddeutschen Reallabor (NRL), das vor viereinhalb Jahren gestartet ist, steht insbesondere der Markthochla
13.11.2025
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wie Gewerbegebiete zu Hotspots der Artenvielfalt werden
Hamburg. Auch zwischen Hallen, Parkplätzen und Bürogebäuden können wertvolle Lebensräume entstehen. Davon profitieren Klima und Natur sowie Beschäftigte, wie ein Biodiversitäts-Projekt auf dem Gelände der Firma „Die Elbtischler“ in Stellingen zeigt. Umweltsenatorin Katharina Fegebank setzte gemeinsam mit den Projektpartnern und dem Kooperationspartner der Loki Schmidt Stiftung den ersten Spatenstich und pflanzte eine Weinrebe der Sorte „Katharina“. Firmen können sich bei vielen Biodiversitäts-Projekten durch ein KfW-Förderprogramm unterstützen lassen und bekommen günstige Darlehen oder Zuschüsse – so wie auch dieses Projekt.
Die Firma Elbtischler lässt im Rahmen des Projekts insgesamt rund 220 Quadratmeter ihres Firmengeländes am Jacobsenweg 10 in Hamburg-Stellingen nach einem Konzeptvorschlag der Loki Schmidt Stiftung umgestalten und teilweise entsiegeln. Insgesamt werden rund 200 Pflanzenarten neu eingebracht – vom Weißdorn über Wildrosen bis hin
13.11.2025
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Stadt-Umland-Atlas „Stadtentwicklung macht nicht an den Landesgrenzen Halt"
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat gemeinsam mit dem Planungsbüro urbanista den Stadt-Umland-Atlas Hamburg veröffentlicht. Der Atlas zeigt auf über 300 Karten und Abbildungen, wie eng Hamburg und sein Umland u. a. in Fragen von Klimaschutz, Mobilitätswende, Bevölkerungswachstum und bezahlbarem Wohnen miteinander verflochten sind. Im November präsentiert die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in der Ausstellung „Schau Hamburg in die Karten“ in der BallinStadt eine Auswahl der Karten und verbindet sie mit Fragen an die zukünftige Entwicklung der Stadt.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Stadtentwicklung macht nicht an den Landesgrenzen Halt: Der Stadt-Umland-Atlas integriert daher Daten aus drei Bundesländern und schafft die Grundlage für Entwicklung eines neuen räumlichen Leitbilds der Stadtentwicklung, um die großen Herausforderungen unserer Zeit – wie Klimaschutz, Mobilitätswende, Bevölkerungswachstum und beza
07.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
OLG Düsseldorf kippt Wertsicherungsklausel in Gewerbemietvertrag – was Vermieter und Mieter jetzt wissen sollten
Bad Segeberg. Indexmietklauseln sind im Gewerberaummietrecht Alltag – und doch rechtlich tückisch. Das zeigt eindrücklich das Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2025 (10 U 146/24; openJur 2025, 17672). Im Kern ging es um einen zehnjährigen Gewerbemietvertrag mit einer Wertsicherungsklausel, die an den Verbraucherpreisindex (VPI) anknüpfte. Auffällig: Als Bezugspunkt für die Berechnung diente Mai 2017, also ein Zeitpunkt lange vor Mietbeginn (01.09.2019). Zugleich sprach die Klausel davon, dass sich die Miete „automatisch“ mit dem Index ändere, „wirksam“ werde die Anpassung aber erst nach schriftlicher Aufforderung des Vermieters. Genau diese Mischung aus vorverlegtem Startwert und widersprüchlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen brachte die Klausel zu Fall.
Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil: Die Wertsicherungsklausel unterliegt der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB – trotz Preisklauselgesetz (PrKG). § 8 PrKG, der für Verstöße ge
04.11.2025
CDU-Landesparteitag
Zukunftsregion Hansebelt: Neue Möglichkeiten zwischen Hamburg und Kopenhagen schaffen
03.11.2025